Full text: Volkswirtschaftspolitik

56 Allgemeine Gütererzeugungspolitik. 
tu ms (des Staates und der ihni Nachgeordneten öffentlichen 
Körperschaften) neben dem nicht-öffentlichen Sondereigentum 
entsprechen würde. In gewissem Sinne wird die Frage 
allgemein bejaht. Die Volkswirtschaftspolitik der vorgeschrit 
tenen Staaten hat sich denn auch in dieser Beziehung reichlich 
betätigt, wie sich in der ausgedehnten Beteiligung öffentlicher 
Gemeinweseir an Verkehrs-, Bergwerks- und anderen wirt- 
schaftlichen Unternehmungen zeigt. Wie toeit darin zu gehen 
ist, hängt so sehr von den besonderen Verhältnissen der 
einzelnen Volkswirtschaften ab, daß allgemein gültige Grenzen 
dafür nicht zu ziehen sind. Eine besondere Bedeutung hat 
diese Frage für den Grund und Boden. 
Den Ausgangspunkt bietet hier die Tatsache, daß der 
Boden im wesentlichen eine gegebene Größe ist. Deshalb 
bringt er bei wachsender Bevölkemng dem Eigentümer, der 
ihn als bebauten Boden vermietet oder zu landwirtschaftlichen I 
Zwecken verpachtet oder selbst landwirtschaftlich benutzt, einen 
gegenwärtigen Einkommenszuwachs und die Aussicht auf 
einen höheren künftigen Verkaufspreis, und dem, der ihn 
als Bauland unbenutzt liegen läßt, die Aussicht auf solchen 
Einkommenszuwachs im Falle späterer Bebauung oder Ver 
äußerung. Dieser gegenwärtige und künftige Einkommens 
zuwachs — oft „Grundrente" genannt — und diese Wert 
steigerung ist nicht die unmittelbare Wirkung der ans den - ■ 
Boden verwendeten Arbeit des Eigentümers und nimmt in 
Gebieten mit sehr dichter Bevölkemng, also nanientlich beim 
städtischen Bauboden, oft großen Umfang an, was gleichzeitig ! 
der Bevölkerung das Wohnen in solchen Orten sehr ver 
teuert. Man hält es vielfach für eine verständige Geld 
beschaffungspolitik, wenn Staat und Gemeinden rechtzeitig 
in und bei Städten Bodeustücke in ihr Eigentum bringen, 
um an dem Einkommens- und Wertzuwachse teilzunehmen. 
Es handelt sich hier zunächst um eine Maßregel der öffentlichen
	        
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