Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

]. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie. 
schaften im Regierungsbezirk Trier", in der er ihren gegen- 
wärtigen Charakter sorgfältig feststellte und ferner die Meinung 
vertrat, daß sie Reste des deutschen Urzustandes seien. Die 
Existenz der Trierer Gehöferschaften ist ihm der wertvollste Be- 
weis für das Bestehen von Gemeineigentum am Alckerlande 
in der deutschen Urzeit. Er sagt: „Die Streitfrage (über die 
Bedeutung der Nachrichten von Cäsar und Tacitus) wird der 
Entscheidung näher geführt werden können durch den Nach- 
weis, daß ein Gesamteigentum an Äckern und Wiesen in der 
einen oder anderen Gegend noch in historischer Zeit erxistiert 
hat oder gar noch gegenwärtig existiert. Denn was so als Aus- 
nahme dasteht, berechtigt nach der Natur dieses Verhältnisses zu 
der Schlußfolgerung, daß es nicht ursprünglich eine isolierte 
Erscheinung gewesen, sondern nur aus dem ursprünglich all 
gemeinen Vorkommen sich erhalten hat."“ 
Seit Hanssen war es Regel, daß die Gehöferschaften in 
diesem Sinne gedeutet wurden, und man sprach jetzt sehr häufig 
von ihnen. Zugleich wies man auf andere Genossenschaften 
mit Gemeineigentum an Grund und Boden hin, die noch heute 
in Deutschland vorkommen, so vor allem auf die Hauberggenos- 
senschaften im Siegenschen, deren Schilderung wir dem späteren 
Minister Achenbach verdanken. Auch diese Spuren von Ge- 
meineigentum wurden jetzt ebenso wie die Trierer Gehöfer- 
schaften als Reste des deutschen Urzustandes aufgefaßt, die sich 
durch die Jahrhunderte hindurch erhalten hätten. 
Inzwischen (1858) hatte Roscher seinen viel gelesenen Auf- 
satz „Über die Landwirtschaft der ältesten Deutschen“ veröffent- 
licht. Ein Hauptargument, das er hier verwendet, ist die Schil 
derung der Landwirtschaft des südwesstlichen Sibirien, die er 
in Pallas’ Reise durch Sibirien fand. Diese Analogie klärt ihm 
die Zustände der alten Deutschen auf. 
In den vielen Auflagen seiner „Nationalökonomit des Acter 
baues" — die erste erschien 1859 – äußerte sich Roscher durch 
aus im Sinne Hanssens und verzeichnete stets die neuen Ana 
logien des Gemeineigentums, auf die man aufmerksam geworden 
war. Es mögen hier seine Ausführungen aus der neunten Auf-
	        
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