Bergbaupolitik. 83
Anstalten und Maßnahnien zugunsten der Binnenfischerei
entfällt.
Bei der Seefischerei, der mit Recht jetzt allgemein eine
große Bedeutung für die Volkswirtschaft beigemessen wird,
tritt das Bedürfnis zum Eingreifen auch mit Geldmitteln
noch schärfer hervor, weil zu einem zweckmäßigen Betriebe
verhältnismäßig große Aufwendungen nötig sind und weil
gleichzeitig die Verlustgefahr dieses Betriebs sehr erheblich ist.
Durch Gewährung von Geldpreisen für Bau und Ausrüstung
von Fischereifahrzeugen, durch Fangpreise, durch Erleichterung
von Hafen- und dergleichen Gebühren, durch Beförderung
der Versicherung, durch Anlage von besonderen Fischerhäfey,
durch Vomahme oder Förderung einschlägiger wissenschaft
licher Untersuchungen und tatsächlicher Versuche, durch Ab
machungen mit anderen Staaten usw. sucht deshalb die
staatliche Politik hier fördernd einzugreifen. Frankreich hat
sich in dieser Richtung schon seit längerer Zeit in umfassender
Weise betätigt. Auch Deutschland hat sich der Aufgabe in
wachsendem Maße gewidmet. Seit 1886 ist in den Reichs-
Haushaltsvoranschlag eine besondere Beihilfe „zur Fördemng
der Seefischerei" eingestellt. Die bereitgestellten Mittel waren
1886 100 000 Mk., 1887-1898 jährlich 200 000 Mk., 1899
bis 1906 jährlich 400 000 Mk., 1907 300000 Mk., seit 1908
jährlich 350 000 Mk. Im ganzen hat die deutsche Hochsee
fischerei unter dem Einflüsse dieser Fürsorge beträchtliche und
erfreuliche Fortschritte gemacht. (Vgl. Bd. 159 dieser Samm
lung, S. 61 ff.)
12. Bergvmijwlittt.
Die allmähliche Aufzehrung der im Boden gelagerten
nutzbaren Gesteine, die besondere Art und die eigenartigen
Bedingungen, Voraussetzungen und Gefahren der berg
männischen Arbeit, die große Versuchung zum Raubbau, die
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