Full text: Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

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Allgemeine Regeln. 
1. Die obigen Raten schließen ein die Kosten für Stauer, 
Bedienung der Winden, Ewerführer, Transport der Arbeiter 
und vollständiges Geschirr und werden per Tonne gemäß 
der B/L-Menge bezahlt. 
2. Wird die Arbeit bis 9 Uhr abends beendet, so werden 
keine Extrakosten berechnet. Zwischen 9 und 10 Uhr 
abends 1 Mk. per Mann und nach 10 Uhr abends eine 
fernere Mark per Mann, wenn die Arbeiter ohne Abend 
brotspause durcharbeiten. Wenn die Arbeiter Abendbrots 
pause machen, so wird die erste Extraausgabe von 1 Mk. 
per Mann nach 11 Uhr abends, die zweite nach Mitter 
nacht bezahlt. 
3. Besonderes Trimmen, Überarbeiten der Kohle vom Raum 
in die Bunker, Arbeitsverzögerung durch schlechte Trennung 
der verschiedenen Koklensorten in einem Raum, außer 
gewöhnlicher Gebrauch von Tauwerk wegen rauher oder 
untauglicher Windenrollen, Wasser im Raum usw., müssen 
zu angemessenen Preisen bezahlt werden. 
Hamburg, 1. Oktober 1907. 
Revidiert 1. Dezember 1911. 
Die dem mitgeteilten Tarif in Klammern beigefügten Zahlen 
zeigen den reinen Lohnsatz, der zwischen Stauern und Kohlen 
arbeitern vereinbart ist; dieser Satz findet sich in dem deutschen 
Tarif angegeben, während sich dort der Preis für die Löschung, 
der vom Reeder an die Stauer bezahlt wird, nicht findet. Der 
Unterschied zwischen^ dem Lohn der Kohlenarbeiter und dem 
Stauerpreis dient zur Deckung des Beitrags zur Unfallversicherung, 
zur Bezahlung der Winschleute 1 ), zur Begleichung der Kosten für 
Geschirr, Tauwerk, Körbe, Schaufeln usw., und schließlich enthält 
die Differenz der Raten der beiden Tarife noch den Lohn für den 
Stauervicen und den Unternehmergewinn der Stauerfirma selbst 1 2 ). 
Tarif für Getreidelöschung. 
Für den Artikel Getreide besteht nicht wie für Kohlen ein 
Sondertarif. Die Sätze für Getreidelöschung finden sich im all 
gemeinen im Stauertarif. Dagegen gibt es einen besonderen 
Tarif für Löschung durch pneumatische Getreideheber, der 
1 ) Arbeiter, welche die Winden bedienen. 
2 ) Laut Angaben des Vereins der Importeure englischer Kohlen.
	        
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