85
nicht die gleiche Bedeutung haben wie für die Schiffe, welche die
Staatskais zum Löschen und Laden benutzen 1 ). Einmal kommen
die staatlichen Gebührensätze bei den Kaipachtbetrieben im allgemeinen
nicht in Anwendung, ferner ist aber auch die Einteilung
der verschiedenen Schuppen auf ganz bestimmte Bedürfnisse der
einzelnen Linien zugeschnitten. So hat z. B. die Hapag ihre
Schuppen eingeteilt in solche, wo lediglich die Löschung der
Güter vor sich geht und andere, wo nur das Ladegeschäft erfolgt.
Dadurch wird natürlich eine schnellere Abfertigung der Schiffe
ermöglicht, und es entfällt auf die einzelnen Fahrzeuge infolgedessen
nicht der hohe Gebührensatz, den die Schiffe am Staatskai
zahlen müssen, wo Lösch- und Ladeschuppen eins sind. Für solche
Reedereibetriebe, die die Stauerei als Geschäftszweig aufgenommen
haben, wie z. B. die Hapag, haben ebenfalls die Tarife
der Stauer keine Bedeutung, sondern nur der Lohntarif für den
Stauereibetrieb in Hamburg-Altona, der vom Hafenbetriebsverein
aufgestellt worden ist. Bei den Pachtbetrieben tritt eine Ausschaltung
des Zwischengewinnes der Stauer und besonders eine
bessere Ausnutzung des Personals infolge zweckmäßiger Verteilung
oder Konzentration der Stauerarbeiter auf die abzufertigenden
Schiffe je nach der Schnelligkeit, die für die Einhaltung der Fahrzeiten
notwendig ist, ein. Dadurch wird natürlich ein ökonomischer
Betrieb von viel höherer Intensivität erreicht, als er bei besonderen
Stauereibetrieben möglich wäre, die mit der Abfertigung der
Schiffe der Linie beauftragt würden.
Mit den bisher besprochenen Tarifen, die für die Löschung
der Schiffsfrachten im Hamburger Hafen Geltung haben und den
Abweichungen davon ist die Darstellung der eigentlichen Löschnnd
Ladekosten erschöpft. Denn die späteren Gebühren usw.
treffen nur die Ladung, da das Schiff seine Fracht frei Reeling,
d. h. frei Bordwand abzuliefern hat resp. empfängt. Im Stromverkehr
ist der Begriff frei Reeling ausgedehnt bis auf frei ins
Flußfahrzeug bzw. frei ab Flußfahrzeug. Zu erwähnen wären nur
noch die Ausgaben für die »Tallyleute«, die die Kontrolle auf
Seiten der Reeder beim Wiegen von Gütern ausüben. Die Preise
für diese Kontrolle sind natürlich je nach der Art der Güter verschieden.
So beträgt z. B. der Preis der Kontrolle bei einkommendem
Getreide per Tonne 5 Pfg., bei ausgehenden Stückgütern
12 7 2 Pfg. per Tonne * 2 ).
b cf. s. 43 ff.
2 ) Nach Angaben der Reederei von August Bolten, Wm. Millers Nachfolger.