Full text : Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

85

nicht  die  gleiche  Bedeutung  haben  wie  für  die  Schiffe,  welche  die
Staatskais  zum  Löschen  und  Laden  benutzen 1 ).  Einmal  kommen
die  staatlichen  Gebührensätze  bei  den  Kaipachtbetrieben  im  allgemeinen ­
  nicht  in  Anwendung,  ferner  ist  aber  auch  die  Einteilung
der  verschiedenen  Schuppen  auf  ganz  bestimmte  Bedürfnisse  der
einzelnen  Linien  zugeschnitten.  So  hat  z.  B.  die  Hapag  ihre
Schuppen  eingeteilt  in  solche,  wo  lediglich  die  Löschung  der
Güter  vor  sich  geht  und  andere,  wo  nur  das  Ladegeschäft  erfolgt.
Dadurch  wird  natürlich  eine  schnellere  Abfertigung  der  Schiffe
ermöglicht,  und  es  entfällt  auf  die  einzelnen  Fahrzeuge  infolgedessen ­
  nicht  der  hohe  Gebührensatz,  den  die  Schiffe  am  Staatskai
zahlen  müssen,  wo  Lösch-  und  Ladeschuppen  eins  sind.  Für  solche
Reedereibetriebe,  die  die  Stauerei  als  Geschäftszweig  aufgenommen ­
  haben,  wie  z.  B.  die  Hapag,  haben  ebenfalls  die  Tarife
der  Stauer  keine  Bedeutung,  sondern  nur  der  Lohntarif  für  den
Stauereibetrieb  in  Hamburg-Altona,  der  vom  Hafenbetriebsverein
aufgestellt  worden  ist.  Bei  den  Pachtbetrieben  tritt  eine  Ausschaltung ­
  des  Zwischengewinnes  der  Stauer  und  besonders  eine
bessere  Ausnutzung  des  Personals  infolge  zweckmäßiger  Verteilung
oder  Konzentration  der  Stauerarbeiter  auf  die  abzufertigenden
Schiffe  je  nach  der  Schnelligkeit,  die  für  die  Einhaltung  der  Fahrzeiten ­
  notwendig  ist,  ein.  Dadurch  wird  natürlich  ein  ökonomischer
Betrieb  von  viel  höherer  Intensivität  erreicht,  als  er  bei  besonderen
Stauereibetrieben  möglich  wäre,  die  mit  der  Abfertigung  der
Schiffe  der  Linie  beauftragt  würden.
Mit  den  bisher  besprochenen  Tarifen,  die  für  die  Löschung
der  Schiffsfrachten  im  Hamburger  Hafen  Geltung  haben  und  den
Abweichungen  davon  ist  die  Darstellung  der  eigentlichen  Löschnnd
  Ladekosten  erschöpft.  Denn  die  späteren  Gebühren  usw.
treffen  nur  die  Ladung,  da  das  Schiff  seine  Fracht  frei  Reeling,
d.  h.  frei  Bordwand  abzuliefern  hat  resp.  empfängt.  Im  Stromverkehr ­
  ist  der  Begriff  frei  Reeling  ausgedehnt  bis  auf  frei  ins
Flußfahrzeug  bzw.  frei  ab  Flußfahrzeug.  Zu  erwähnen  wären  nur
noch  die  Ausgaben  für  die  »Tallyleute«,  die  die  Kontrolle  auf
Seiten  der  Reeder  beim  Wiegen  von  Gütern  ausüben.  Die  Preise
für  diese  Kontrolle  sind  natürlich  je  nach  der  Art  der  Güter  verschieden. ­
  So  beträgt  z.  B.  der  Preis  der  Kontrolle  bei  einkommendem ­
  Getreide  per  Tonne  5  Pfg.,  bei  ausgehenden  Stückgütern ­
  12  7 2  Pfg.  per  Tonne *  2 ).

b  cf.  s.  43  ff.
2 )  Nach  Angaben  der  Reederei  von  August  Bolten,  Wm.  Millers  Nachfolger.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.