Full text: Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

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nicht die gleiche Bedeutung haben wie für die Schiffe, welche die 
Staatskais zum Löschen und Laden benutzen 1 ). Einmal kommen 
die staatlichen Gebührensätze bei den Kaipachtbetrieben im all 
gemeinen nicht in Anwendung, ferner ist aber auch die Einteilung 
der verschiedenen Schuppen auf ganz bestimmte Bedürfnisse der 
einzelnen Linien zugeschnitten. So hat z. B. die Hapag ihre 
Schuppen eingeteilt in solche, wo lediglich die Löschung der 
Güter vor sich geht und andere, wo nur das Ladegeschäft erfolgt. 
Dadurch wird natürlich eine schnellere Abfertigung der Schiffe 
ermöglicht, und es entfällt auf die einzelnen Fahrzeuge infolge 
dessen nicht der hohe Gebührensatz, den die Schiffe am Staatskai 
zahlen müssen, wo Lösch- und Ladeschuppen eins sind. Für solche 
Reedereibetriebe, die die Stauerei als Geschäftszweig auf 
genommen haben, wie z. B. die Hapag, haben ebenfalls die Tarife 
der Stauer keine Bedeutung, sondern nur der Lohntarif für den 
Stauereibetrieb in Hamburg-Altona, der vom Hafenbetriebsverein 
aufgestellt worden ist. Bei den Pachtbetrieben tritt eine Aus 
schaltung des Zwischengewinnes der Stauer und besonders eine 
bessere Ausnutzung des Personals infolge zweckmäßiger Verteilung 
oder Konzentration der Stauerarbeiter auf die abzufertigenden 
Schiffe je nach der Schnelligkeit, die für die Einhaltung der Fahr 
zeiten notwendig ist, ein. Dadurch wird natürlich ein ökonomischer 
Betrieb von viel höherer Intensivität erreicht, als er bei besonderen 
Stauereibetrieben möglich wäre, die mit der Abfertigung der 
Schiffe der Linie beauftragt würden. 
Mit den bisher besprochenen Tarifen, die für die Löschung 
der Schiffsfrachten im Hamburger Hafen Geltung haben und den 
Abweichungen davon ist die Darstellung der eigentlichen Lösch- 
nnd Ladekosten erschöpft. Denn die späteren Gebühren usw. 
treffen nur die Ladung, da das Schiff seine Fracht frei Reeling, 
d. h. frei Bordwand abzuliefern hat resp. empfängt. Im Strom 
verkehr ist der Begriff frei Reeling ausgedehnt bis auf frei ins 
Flußfahrzeug bzw. frei ab Flußfahrzeug. Zu erwähnen wären nur 
noch die Ausgaben für die »Tallyleute«, die die Kontrolle auf 
Seiten der Reeder beim Wiegen von Gütern ausüben. Die Preise 
für diese Kontrolle sind natürlich je nach der Art der Güter ver 
schieden. So beträgt z. B. der Preis der Kontrolle bei ein 
kommendem Getreide per Tonne 5 Pfg., bei ausgehenden Stück 
gütern 12 7 2 Pfg. per Tonne * 2 ). 
b cf. s. 43 ff. 
2 ) Nach Angaben der Reederei von August Bolten, Wm. Millers Nachfolger.
	        
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