Contents: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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4. einfache Bauernwagen und diesen ähnliche 
Gefährte und Schlitten für Lasten und Personen; 
Kinderwagen; Krankenfahrstühle, für das Stück 
Zweirädrige Handwagen zum Transportieren von 
Milch — nach Art. 173, P. 4; die zugehörigen Krüge und 
Blechgefässe werden besonders nach dem Material verzollt 
<C. 87, Nr. 13 242, P. 63). 
Einspännige zweirädrige Karren zum Transport von 
Maschinengewehren, Patronenkästen und Zubehör, wie Last 
fuhrwerke — nach Art. 173, P. 4 — s. Verz. n. d. Stoff 
(C. 06, Nr. 9437). 
5. einzelne Wagenbestandteile, ausser solchen 
von Fahrrädern: 
a) Kasten, Räder, Laternen und anderes 
Zubehör, ausser Achsen und Federn, für 
das Pud 
Gemäss einem vom Finanzminister bestätigten Beschlüsse 
der Tarifkommission vom 15. Dezember 1905, Nr. 531, sind 
Fusspumpen zum Aufblasen von Kautschukradreifen, 
wie Zubehörteile von Fuhrwerk, nach Art. 173, P. 5 lit. a, 
des Tarifs einzulassen (C. 06, Nr. 624). 
b) Wagenachsen mit luftdicht schliessenden 
Kappen zum Festhalten der Schmiere, 
für das Pud 
Anmerkung. Alle anderen Achsen sowie 
Federn werden nach den Artikeln für Eisen- und 
Stahlwaren verzollt. 
6. Fahrradteile jeder Art, für das Pud . . . 
V ertrag sgemäss: Anmerkung zu Punkt 6. Mäntel 
(Laufdecken) und Luftschläuche aus Kautschuk 
für Fahrräder werden nach Art. 88 verzollt, wenn 
an ihnen keine Metallteile ausser den an den 
Schläuchen befindlichen Ventilen angebracht sind. 
Fahrradteile, welche ihrer Konstruktion nach 
keinen Zweifel darüber lassen, dass sie als Zubehör zu Fahr 
rädern anzusehen sind — nach Art. 173, P. 6 (C. 04, Nr. 7345). 
H andpumpen zum Einpumpen von Luft in Fahr 
radreifen aus Kautschuk, die in auseinandergenommenem 
Zustand eingeführt werden — nach Art. 173, P. 6, des Tarifs 
(C. 10, Nr. 36 911). 
Ein Erzeugnis aus einer an den Enden platt 
gedrückten Stahlrohre, als Gabel für Fahrräder 
bestimmt — nach Art. 173, P. 6, des Tarifs (C. 10, Nr. 36 911). 
Pfeifen, Glocken und Laternen, versehen 
mit einer Vorrichtung zur Befestigung an Fahrrädern 
22— R 
15,— R 
6,— R 
40— R
	        
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