Full text: Versicherung und Wirtschaft

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2. Der Umstand, daß der Sicherungszweck bei manchen 
Versicherungsarten nicht als Bestandteil des Vertrags aufge 
nommen wird, kann ihm zwar die Bedeutung eines begriffs 
bildenden Merkmals nicht nehmen, 63 ) gleichwohl kann die all 
gemeine Sicherungsabsicht des Versicherungsnehmers nicht als 
„das wahre Kriterium de,r Versicherung" gelten. Wenn es 
auch zur Unterscheidung vom Spiel ausreicht, so genügt es 
zur Kennzeichnung des wirtschaftlichen Vorgangs keineswegs 
allein. e4 ) Wenn die künftigen Schaden- und Notfälle in dem 
Versicherungsvorgang selbst nicht zum Ausdruck kommen, wenn 
„der allgemeine Gedanke der Sicherung gegen einen möglichen 
Schaden oder Mangel" nicht mit dem Hauptelement des Ver 
sicherungsrisikos in natürlichen Zusammenhang gebracht wird, 
läßt sich nicht .erkennen, warum „die nackte Gewinnsucht" 65 ) 
sich nicht mit dem „gesunden Motiv" verbinden soll, warum 
die Versicherung „auf das bedrohte Leben eines wildfremden 
Menschen" das „Vorhandensein eines ökonomischen Versor 
gungsgeschäfts" ausschließen soll. Kurz, so fruchtbar der Ge 
danke Hupkas ist, so bedarf es doch für die wirtschaftliche 
Kennzeichnung des Vorganges noch einer Vertiefung dieses 
Motives. Erst wenn das Motiv, das subjektive Moment, in 
der Aufgabe der Versicherung verkörpert ist, dürfte das Typische 
des Merkmals der Unsicherheit herausgearbeitet sein. 
Kapitel 4. 
Der Eventualschade«. 
8 7. 
I. Der Wertverlust. 
1. Die seit den Anfängen der Untersuchung des Wesens 
der Versicherung eingewurzelte Auffassung der Versicherung als 
Ob dies für die juristische Technik nicht maßgebend ist, haben 
wir hier nicht zu prüfen. 
“) Auch Bürgschaft und Garantievertrag lassen sich unter die De 
finition Lupkas stellen. 
'S) Lupka a. a. O. E. 568.
	        
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