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eine Verteilung stattfindet, durch welche die Last der wirksamen
Fälle gemildert wird.")
Kapitel 2.
Die Abgrenzung der Versicherung.
8 12.
I. Die Spieltheorie.
1. Das aleatorische Moment ist für den Versicherungsge
danken mithin unvermeidlich: Die Ausnutzung des Zufalls, der
Ungewißheit, bildet die Grundlage, auf der eine solche Ver
einigung allein möglich ist. Es liegt daher nahe, auf die Ähn
lichkeit des Spiels mit der Versicherung hinzuweisen. Das be
deutet nicht, wie M a n e s meint, 10 °) eine Irrlehre, sondern
einen für die Fassung des Versicherungsbegriffs ungemein frucht
baren Gedanken, dessen Unterdrückung die richtige Erkenntnis
der Versicherung erschwert. Denn erst durch die klare Erkennt
nis des Gegensatzes der Bedeutung des Zufalls für den Ver
sicherten, wie der Bedeutung des Zufalls für die Gemeinschaft
der Versicherten (den Versicherer), kann die Eigentümlichkeit der
Versicherung recht aufgefaßt werden. 99 * 101 ) Die Versicherung er
möglicht die Anwendung erfahrungsmäßig festgestellter Ge
fahrenquotienten, die für die einzelne Wirtschaft regelmäßig
praktisch nicht verwertbar sind.
Emanuel Herrmann 102 ) geht in seiner Betonung des
Zufallsmoments freilich etwas zu weit. Er übertreibt den Ver
99) Lexis, Artikel „Begriff" im Versicherungslexikon S. 216.
10 °) Artikel „Versicherung" im Verstcherungslexikon S. 1420, 1428.
Siehe auch Emminghaus a. a. O. S. 294, Krosta a. a. O. S. 79f.,
Fischer a. a. O. S. 9. Dagegen Lexis im Versicherungslexikon S.217,
Wagner a. a. O. S. 959f., S. 1010 § 36, Gobbi a. a. O. Nr. 133,
Stephinger a. a. O. S. 3, Lupka a. a. O. S. 568, 577, Ehren
berg, Versicherungsrecht S. 60.
im ) Vgl. Conrad a. a. O. Bd. II S. 532.
10a ) Die Theorie der Versicherung vom wirtschaftlichen Standpunkte
(Graz 1869) S. 26 ff.