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eine Verteilung stattfindet, durch welche die Last der wirksamen
Fälle gemildert wird.")
Kapitel 2.
Die Abgrenzung der Versicherung.
8 12.
I. Die Spieltheorie.
1. Das aleatorische Moment ist für den Versicherungsgedanken
mithin unvermeidlich: Die Ausnutzung des Zufalls, der
Ungewißheit, bildet die Grundlage, auf der eine solche Vereinigung
allein möglich ist. Es liegt daher nahe, auf die Ähnlichkeit
des Spiels mit der Versicherung hinzuweisen. Das bedeutet
nicht, wie M a n e s meint, 10 °) eine Irrlehre, sondern
einen für die Fassung des Versicherungsbegriffs ungemein fruchtbaren
Gedanken, dessen Unterdrückung die richtige Erkenntnis
der Versicherung erschwert. Denn erst durch die klare Erkenntnis
des Gegensatzes der Bedeutung des Zufalls für den Versicherten,
wie der Bedeutung des Zufalls für die Gemeinschaft
der Versicherten (den Versicherer), kann die Eigentümlichkeit der
Versicherung recht aufgefaßt werden. 99 * 101 ) Die Versicherung ermöglicht
die Anwendung erfahrungsmäßig festgestellter Gefahrenquotienten,
die für die einzelne Wirtschaft regelmäßig
praktisch nicht verwertbar sind.
Emanuel Herrmann 102 ) geht in seiner Betonung des
Zufallsmoments freilich etwas zu weit. Er übertreibt den Ver99)
Lexis, Artikel „Begriff" im Versicherungslexikon S. 216.
10 °) Artikel „Versicherung" im Verstcherungslexikon S. 1420, 1428.
Siehe auch Emminghaus a. a. O. S. 294, Krosta a. a. O. S. 79f.,
Fischer a. a. O. S. 9. Dagegen Lexis im Versicherungslexikon S.217,
Wagner a. a. O. S. 959f., S. 1010 § 36, Gobbi a. a. O. Nr. 133,
Stephinger a. a. O. S. 3, Lupka a. a. O. S. 568, 577, Ehrenberg,
Versicherungsrecht S. 60.
im ) Vgl. Conrad a. a. O. Bd. II S. 532.
10a ) Die Theorie der Versicherung vom wirtschaftlichen Standpunkte
(Graz 1869) S. 26 ff.