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gleich> indem er den Versicherer mit einem Spielhalter, den Ver
sicherten mit einem Spieler vergleicht und die Eewinnabsicht des
Versicherers unterstreicht. Wohl aber bringt er den bedeutungs
vollen Gedanken: „zum Zwecke der Versicherung ist aber das
Glücksspiel ökonomisch unbedingt notwendig und unter den ge
gebenen Umständen unvermeidlich." Er schreibt dazu: E) „Man
behauptet so oft, daß es ja viel besser und ökonomischer sei,
anstatt durch die Versicherung bei einer Unternehmung viele
Chancen des Verlustes auf sich zu nehmen, zu Hause regelmäßig
zu sparen. Denn das Ersparte kann uns nicht verloren gehen,
den Einsatz des 'Versicherungsglücksspiels dagegen geben wir auf
Nimmerwiedersehen hin. Doch wir haben ja schon oben bemerkt,
daß sich mit dem Zufall nicht rechten läßt. Der allersorgfältigste
Sparer könnte sehr leicht eine Rechnung ohne den Wirt machen
und vom Unglücke oder einen raschen Aufwand erheischenden
Ereignissen überflügelt werden. Das Sparen ist ein lahmer
Diener, der fast immer erst dann eintrifft, wenn auch die beste
Hilfe nicht mehr retten kann. Das Versicherungsglücksspiel da
gegen stellt jeden beliebigen Betrag im Momente der Gefahr
zur Verfügung, ja selbst dann schon, wenn der Versicherte famrt
die erste kleine Rate entrichtet haben sollte, ja sogar, wenn er
überhaupt nur die Eintrittsgebühr bezahlt und die Police ihre
Gültigkeit erlangt hat."
Wenn es unzweifelhaft ist, daß gerade deshalb, weil die
ökonomische Bedingung der Versicherung die Ausnützung des
Zufalls ist, die Versicherung zu den aleatorischen Geschäf
ten gehört, so darf die Versicherung mit den übrigen Arten
der aleatorischen Geschäfte, insbesondere mit dem Spiel nicht
gleichgesetzt werden. Es bedeutet aber, wie schon W a g n e r 104 )
bemerkt, nur einen Wortstreit, wenn man die Versicherung nicht
als „Spiel" anerkennen will. Denn auch die Vertreter der
Spieltheorie fassen diesen Oberbegriff „Spiel" in einem andern
Sinne als ihre Gegner; sie sind sich über den Gegensatz zwischen
19S ) a. a. O. S. 44.
l04 ) a. a. O. S. 960 Note 23.