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Bedürfnisbefriedigung sich zu schaffen trachtet, tritt hier ge
wissermaßen Kurzschluß (zwischen Bedürfnis und Befriedigung)
ein durch fehlerhafte (vom Gesetz und der sozialen Ordnung
nicht gewollte) Benutzung sonst regelrechter Kräfte." Das Wesen
des Spiels bestehe mithin darin, „daß durch illusorische, selbst-
gesetzte (nicht von der Natur gegebene) Kausalitätsbeziehungen
unter möglichster Anlehnung an den soliden Wirtschaftsgang
Vermögensübergänge hervorgerufen werden." Die Wette aber
sei nur eine besondere Art des Spiels. Der Unterschied bestehe
darin: „daß bei Wetten eine Meinungsverschiedenheit aus
wahrer Überzeugung ausgetragen werde, also ein ernstlicher
solider Anlaß, ein gewisser Lebensernst vorliegt." Man muß
daher von der Wette das Spiel im engern Sinn scheiden.
„Demnach ist Spiel im engern Sinn derjenige Spielvertrog,
der ohne ernstlichen Anlaß von einem beliebigen Ereignis,
Vermögensübergänge abhängig macht, während dies bei der
Wette aus Anlaß einer ernsten Meinungsverschiedenheit ge
schieht."
Die Versicherung ist daher von dem Spiel im eigentlichen
Sinne scharf getrennt, denn sie gehört zur Arbeit: sie be
nutzt aleatorische Vorgänge, die mit der wirt
schaftlichen Tätigkeit in natürlichem Zusammenhang
stehen zur Beseitigung der in der Unvorhersehbarkeit künftigen
Geschehens liegenden wirtschaftlichen Unsicherheit. Das Spiel,
insbesondere das Lotteriespiel, schafft sich solche Vorgänge,
um damit dem Spieltrieb zu dienen. Es ist keine Versicherung,
wenn auf das Leben fremder Personen, die keine Beziehung
zur Wirtschaft haben, eine sogenannte Versicherung genommen
wird; das ist Spiel. Deshalb sind die Versicherungen auf das
Leben des Papstes, der Kaiser als Wettversicherungen stets ver
boten gewesen. Es ist aber kein Spiel, wenn ein Schaubuden
besitzer sich einen Ersatz versprechen läßt für den Fall, daß es
an einem bestimmten Tag regnen sollte. m )
Aber dieses wirtschaftliche Moment bedeutet aüein nur
U1 ) Siehe dazu unten S. 58 § 13.