49
bestärkte die Mehrheit in der Absicht, durch Änderung und Ver
gewaltigung der Geschäftsordnung die Minderheit lahmzulegen. Sie
änderte den Modus der namentlichen Abstimmungen dadurch, daß an Stelle
des Aufrufs Kartenabgabe gesetzt wurde (Lex Aichbichler), genehmigte
und verwirklichte dann einen Antrag Kardorf und Genossen, über den
ganzen Zolltarif mit seinen 946 Positionen, wie er von der Kommission
an das Laus gekommen war, unter Lerabsetzung der Zölle aus einige
Nummern — Bedarfsartikel der Landwirtschaft — in einer Abstimmung
zu beschließen, gab dem Präsidenten das Recht, das Wort zur Geschäfts
ordnung zu verweigern und beschränkte zugleich die Redezeit für Be
merkungen zur Geschäftsordnung auf fünf Minuten (Lex Gröber). Der
Antrag Kardorf, den Laband und andere Staatsrechtslehrer rundheraus
für einen Rechtsbruch bezeichnet haben, sowie die Lex Gröber wurden
nun gegen die Minderheit in der rücksichtslosesten Weise unter fort
gesetzten Verstößen gegen Geschäftsordnungsbestimmungen in Anwendung
gebracht, und schließlich wurde nach sehr stürmischen Sitzungen das ganze
Gesetz samt Tarif in der Nacht vom 13. zum 14. Dezember 1902 am Ende
einer 18stündigen Sitzung in dritter Lesung mit 202 gegen 100 Stimmen
angenommen. Zur Minderheit gehörten neben den Sozialdemokraten und
den beiden freisinnigen Gruppen auch der extreme Flügel der Agrarier,
die Lauptredner für das Gesetz hatte das Zentrum gestellt. Gegen den
„Umsturz im Reichstag" protestierten die Sozialdemokraten Berlins in
Riesenversammlungen, die von hochgradiger Kampfstimmung Zeugnis
ablegten.
In der Frühjahrssession des Jahres 1902 ward eine von der Sozial
demokratie wiederholt verlangte Seemannsordnung, die freilich noch viel
zu wünschen übrig läßt, sowie, in Verbindung mit der Annahme der
Brüsseler Zuckerkonvention vom 5. März 1902, die dem Anfug der
Ausfuhrprämien ein Ende machte, ein Zuckersteuergesetz angenommen.
Desgleichen fand ein Süßstoffgesetz Annahme, welches die Lerstellung
und den Vertrieb von Sacharin und ähnlichen Süßstoffen in Deutschland
grundsätzlich verbietet, den Bezug durch Apotheken für Leilzwecke zwar aus
nimmt, jedoch außer bei Apothekern, die aber über ihren Sacharinverbrauch
Buch führen müssen, schon den bloßen Besitz von mehr als 50 Gramm solcher
Süßstoffe unter Strafe stellt. Es war ein „Ausgleichsgeschenk" für die Zucker
fabrizierenden Landwirte, die sich in bezug auf den Beitritt Deutschlands zur
Zuckerkonvention so gebärdeten, als geschehe ihnen damit ein Anrecht und nicht
eine Wohltat. In der Frühjahrssihung des Jahres 1903 wurde ein
Kinderschutzgesetz und ein Gesetz gegen die Verwendung weißen Phosphors
beschlossen, denen die Sozialdemokratie zustimmen konnte, sowie eine Novelle
zum Krankenversicherungsgeseh, welche durch Ausdehnung der
Krankenunterstützung die Krankenversicherung an die Invalidenversicherung
angliedert. Sie tut dies jedoch in Verbindung mit Bestimmungen, die die
Selbstverwaltung der Kassen schädigen, und allerlei sonstigen Angerechtig
keiten, so daß die Sozialdemokratie dem Gesetz ihre Zustimmung versagen mußte.
Endlich brachte die Schlußtagung des Reichstags auch noch eme
Ergänzung des Wahlreglements für die Reichstagswahlen, welche >e
Abgabe der Stimmzettel in amtlich gelieferten Amschlägen und noch einig
andere Maßnahmen zum Schutze des Wahlgeheimnisses vorschrci
Bernstein, Berliner Geschichte. III.