Full text: Die deutsche Hausindustrie

§ 5. Reformziele 
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Lohnämtergefetz von 1909 — is a first step in the right direction. It is an 
earnest of better things to come, a move towards the true and only Settlement 
of the wages question, for it is based on the Christian principles of indi 
vidual rights, perfonal dignity, and j u s t i c e.“ 
§ 5. Reformziele 
Nach allen bisherigen Ausführungen kann kein Zweifel mehr darüber 
beftehen, wohin bei allen Reformverfuchen in der Hausinduftrie der Schwer- 
p u n k t zu verlegen ift: in die L o h n r e g u 1 i e r u n g. Wie die ungenügende 
Entlohnung die trübe Quelle bildet, aus der das ganze Elend über die Heim- 
arbeiterfchaft fich ergießt, fo kann auch nur eine befriedigende Lohnregulierung 
die kräftige Bafis fein, auf der alle andern Verfuche zur Befferung der Lage 
Ausficht auf Erfolg haben. Hier ift in der Tat der Punkt, an dem die Reformarbeit 
in erfter Linie ihre Hebel anfetzen muß: mag das nun gefchehen durch freie 
Tarifvereinbarung, für welche aus älterer und neuerer Zeit erfreuliche Bei- 
fpiele vorliegen, oder wo eine zufriedenftellende Tarifierung der Löhne aus 
irgendwelchen Gründen nicht zuftande kommt, durch gefetzlich erzwungene 
Mindeftlohntarife. Den Fachausfchüffen, die das neue Hausarbeitgefetz 
vorfieht, ift darum eine gedeihliche Entwicklung und die kräftigfte Unter- 
ftützung feitens beteiligter Kreife zu wünfehen, daß fie leiften, was nach 
Lage der Verhältniffe eben geleiftet werden kann, und daß fie auch in der 
Hausinduftrie eine Lohngeftaltung in anfteigender Linie anbahnen. Wo aber 
ihr Einfluß verfagt, da muß das letzte durchfchlagende Mittel, das Lohnamt 
mit Zwangsbefugnis, an ihre Stelle treten. Nach allem, was man über die 
Verhältniffe gewiffer Elendsinduftrien weiß, kann hier nur dies radikale Mittel 
Heilung bringen, und darum bleiben die Lohnämter ftets der fehnliche Wunfch 
und einer der wichtigften Programmpunkte der Heimarbeitsfreunde. 
Andere Reformmaßnahmen außer der Lohnregulierung find wohl als 
zwecklofes Herumkurieren an Krankheitsfymptomen bezeichnet, das den 
Sitz des Übels nie befeitigen wird. Das wären fie in der Tat, wenn fie ganz los- 
gelöft von der Lohnregulierung und ohne Rückfichtnahme auf fie vorgenommen 
würden. Aber zunächft ift nicht zu vergeffen, dafz alle Beftimmungen zum 
Schutze der Heimarbeiter, ebenfo wie fie in der Regel eine neue Belaftung 
der Arbeiter herbeiführen, doch auch auf eine Lohnerhöhung hinwirken 
können, nämlich überall da, wo eine einigermaßen widerftandsfähige 
Arbeiterfchaft vorhanden ift. Dann aber follen die Schutzbeftimmungen 
immer nur unter der Vorausfetzung erlaffen werden, daß auch zugleich die 
Lohnerhöhung in irgendeiner Form von Gefetzes wegen angeftrebt wird. Diefen
	        
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