§ 5. Reformziele
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Lohnämtergefetz von 1909 — is a first step in the right direction. It is an
earnest of better things to come, a move towards the true and only Settlement
of the wages question, for it is based on the Christian principles of indi
vidual rights, perfonal dignity, and j u s t i c e.“
§ 5. Reformziele
Nach allen bisherigen Ausführungen kann kein Zweifel mehr darüber
beftehen, wohin bei allen Reformverfuchen in der Hausinduftrie der Schwer-
p u n k t zu verlegen ift: in die L o h n r e g u 1 i e r u n g. Wie die ungenügende
Entlohnung die trübe Quelle bildet, aus der das ganze Elend über die Heim-
arbeiterfchaft fich ergießt, fo kann auch nur eine befriedigende Lohnregulierung
die kräftige Bafis fein, auf der alle andern Verfuche zur Befferung der Lage
Ausficht auf Erfolg haben. Hier ift in der Tat der Punkt, an dem die Reformarbeit
in erfter Linie ihre Hebel anfetzen muß: mag das nun gefchehen durch freie
Tarifvereinbarung, für welche aus älterer und neuerer Zeit erfreuliche Bei-
fpiele vorliegen, oder wo eine zufriedenftellende Tarifierung der Löhne aus
irgendwelchen Gründen nicht zuftande kommt, durch gefetzlich erzwungene
Mindeftlohntarife. Den Fachausfchüffen, die das neue Hausarbeitgefetz
vorfieht, ift darum eine gedeihliche Entwicklung und die kräftigfte Unter-
ftützung feitens beteiligter Kreife zu wünfehen, daß fie leiften, was nach
Lage der Verhältniffe eben geleiftet werden kann, und daß fie auch in der
Hausinduftrie eine Lohngeftaltung in anfteigender Linie anbahnen. Wo aber
ihr Einfluß verfagt, da muß das letzte durchfchlagende Mittel, das Lohnamt
mit Zwangsbefugnis, an ihre Stelle treten. Nach allem, was man über die
Verhältniffe gewiffer Elendsinduftrien weiß, kann hier nur dies radikale Mittel
Heilung bringen, und darum bleiben die Lohnämter ftets der fehnliche Wunfch
und einer der wichtigften Programmpunkte der Heimarbeitsfreunde.
Andere Reformmaßnahmen außer der Lohnregulierung find wohl als
zwecklofes Herumkurieren an Krankheitsfymptomen bezeichnet, das den
Sitz des Übels nie befeitigen wird. Das wären fie in der Tat, wenn fie ganz los-
gelöft von der Lohnregulierung und ohne Rückfichtnahme auf fie vorgenommen
würden. Aber zunächft ift nicht zu vergeffen, dafz alle Beftimmungen zum
Schutze der Heimarbeiter, ebenfo wie fie in der Regel eine neue Belaftung
der Arbeiter herbeiführen, doch auch auf eine Lohnerhöhung hinwirken
können, nämlich überall da, wo eine einigermaßen widerftandsfähige
Arbeiterfchaft vorhanden ift. Dann aber follen die Schutzbeftimmungen
immer nur unter der Vorausfetzung erlaffen werden, daß auch zugleich die
Lohnerhöhung in irgendeiner Form von Gefetzes wegen angeftrebt wird. Diefen