sich ein gutes Stück Kulturgeschichte in dem Werden dieses
Gewerbes und seines Erzeugnisses wieder. Es erfüllt auch
mit Recht die alten Brauer mit Stolz einem Gewerbe anzu
gehören, das auf eine so ruhmvolle Vergangenheit blickt und
heute so enormen wirtschaftlichen Wert besitzt. Dies mag
nicht unwesentlich auf die ganzen Arbeiterverhältnisse gewirkt
haben. Während doch heute für die industrielle Produktions
entwicklung stets das Moment der Arbeiter- und Lohnbewe
gung von einschneidender Bedeutung ist, haben diese Ver
hältnisse noch keinen großen Einfluß auf die heutige Lage der
Münchener Brauindustrie gehabt. Dies mag seinen Grund ha
ben in dem ihre Entwicklung charakterisierenden konservativen
Zug, der in den gestreiften nationalen, historisch bedingten
Verhältnissen wurzelt. Es wäre nicht uninteressant, hier die
im Braugewerbe beschäftigten Personen ihrer sozialen Stellung
nach und ebenso die allgemein herrschenden Arbeitsverhält
nisse derselben näher zu betrachten, um tiefer in die eine
Arbeiterbewegung bedingenden Verhältnisse der Münchener
Brauereien einzudringen. Wir wollen uns aber darauf be
schränken, festzustellen, daß die sozialen Verhältnisse und neben
diesen auch die im einzelnen sehr verschiedenartigen, im ganzen
aber nicht ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht da
zu geschaffen sind, Unstimmigkeiten bei den Arbeitern her
vorzurufen. Das Münchener Braugewerbe zahlt nach den be
rufsgenossenschaftlichen Ausweisen mit die höchsten Löhne.
Die Mindestlöhne, von denen laut Tarifvertrag des Vereins
Münchener Brauereibesitzer mit dem Brauereiarbeiterverband
eine Brauerei durch Mehrzahlung abweichen kann, regeln sich
einschließlich des Wohnungsgeldes und der Entschädigung für
Ablösung des Freibieres nach dem neuen Tarifvertrag vom
1. Januar 1913.
Die Folge der guten Bezahlung und der Berühmtheit Mün
chens als Bierstadt und Hauptsitz der Brauindustrie Bayerns
ist ein dauernder Andrang von Brauarbeitern, die alle in den
Münchener Großbetrieben beschäftigt werden, wollen. Die gün
stige Lage des Arbeitsmarktes hat die Brauereibesitzer auch
veranlaßt, den Antrag des Arbeitsausschusses auf Errichtung
eines Arbeitsnachweises abzuweisen, da für sie kein Bedürfnis
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