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hierbei vereinzelt eine verdeckte Steuer mit zum Ausdruck gebracht wurde, darf
nicht weiter 'überraschen, rechtfertigt sich auch durch die jeweilige Finanzlage des
Staates von selbst. So zeigen die damaligen parlamentarischen Verhandlungen
in der württ. Kammer ein lebhaftes Bild von dem Auf und Nieder des viel
umstrittenen Salzpreises.
Es erfolgten daher in der württ. Kammer sich ständig wiederholende An
träge der Volksvertreter auf Herabsetzung des Salzpreises. So stellte im Jahre
1827 der Abg. Gärtner den Antrag, den Salzpreis von. 4 kr. auf 2 kr. das
Pfund herabzusetzen; gleichzeitig wurde auch eine Freigabe des Salzverkaufes
und Salztransportes im Jnlande gefordert. Ueber die Möglichkeit der Herab
setzung des Salzpreises wurde die Finanzkommission mit den notwendigen Unter
suchungen betraut, die jedoch durch ihren Berichterstatter Dr. Zahn, Abg. von
Calw, die Herabsetzung des Salzpreises finanzwirtschaftlich für untunlich erklären
ließ. Die Gründe, welche die Kommission zu einer Ablebnnng des Antrages
auf Salzpreisermäßigung veranlaßten, waren die folgenden. Die Kommission
erklärte, daß das Einschmuggeln von Salz keineswegs aufhören würde, solange
im Auslande billigeres Salz zu haben wäre. Vor allen Dingen befürchtete
man, durch die Salzpreisherabsetzung eine wirtschaftliche Wertminderung der be
stehenden Salinen und Salzbergwerke. Die Kommission ging soweit, infolge
der zu erwartenden Mindereinnahmen das Fortbestehen der Salinen und Salz
bergwerke als fraglich zu behaupten. Finanzwirtschaftlich wurden die vorge
schlagenen Deckungsmittel für den zu erwartenden Ausfall als unzureichend er
klärt. Auch glaubte man einen Ausgleich durch Zunahme des Salzverbrauchs
nicht erhoffen zu können. Im übrigen empfahl die Kommission denjenigen,
welche Salz durchaus zu 2 kr. das Pfund kaufen wollten, sich an Steinsalz zu
gewöhnen, das wohl in zahlreichen Fällen als Speisesalz in jener Zeit benutzt
worden zu sein scheint^).
Dennoch waren einflußreiche Abgeordnete für die Herabsetzung des Salz
preises für Kochsalz von 4 kr. auf 2 kr. pro Pfund. So die Abg. Pfleiderer
und Rümelin, die einen dahingehenden Sonderantrag damit begründeten, daß
eine solche Herabsetzung des Salzpreises sich möglicherweise durch eine Verpach
tung der Salinen erreichen lasse. Obgleich die Finanz-Kommission der Verpach
tung ihre Zustimmung versagte, sei über den Plan der Verpachtung folgendes
mitgeteilt. Die Finanz-Kommission niachte hierüber folgende durchaus zutreffende
Ausführungen. Da durch eingehende Untersuchungen festgestellt worden war,
daß die Verwaltung der staatlichen Salinen in technischer, wie kaufmännischer
Hinsicht eine einwandfreie und ausgezeichnete war, so konnte mit Recht nicht
angenommen werden, daß ein Privatmann größere Gewinne als der Staatsbe
trieb erziele. Dementsprechend hätte die Pachtsumme kaum höher angesetzt wer
den können, als der durch den Staatsbetrieb erzielte Gewinn. In einem solchen
Fall hätte aber die private Verpachtung keinen praktischen wirtschaftlichen Wert
gehabt. Bei einer Verpachtung des Steinsalzbergwerkes „Wilhelmsglück" wies
die Finanz-Kommission weiter mit Recht darauf hin, daß der private Abbau des
Salzlagers leicht zu einem Raubbau führen könne. Als ein warnendes Beispiel
wurde das große, berühmte Salzwerk zu Wieliczka in Oesterreich angeführt, in
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1827. II. außerord. Bei-
lagen-Heft, Seite 112.