fullscreen: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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hierbei vereinzelt eine verdeckte Steuer mit zum Ausdruck gebracht wurde, darf 
nicht weiter 'überraschen, rechtfertigt sich auch durch die jeweilige Finanzlage des 
Staates von selbst. So zeigen die damaligen parlamentarischen Verhandlungen 
in der württ. Kammer ein lebhaftes Bild von dem Auf und Nieder des viel 
umstrittenen Salzpreises. 
Es erfolgten daher in der württ. Kammer sich ständig wiederholende An 
träge der Volksvertreter auf Herabsetzung des Salzpreises. So stellte im Jahre 
1827 der Abg. Gärtner den Antrag, den Salzpreis von. 4 kr. auf 2 kr. das 
Pfund herabzusetzen; gleichzeitig wurde auch eine Freigabe des Salzverkaufes 
und Salztransportes im Jnlande gefordert. Ueber die Möglichkeit der Herab 
setzung des Salzpreises wurde die Finanzkommission mit den notwendigen Unter 
suchungen betraut, die jedoch durch ihren Berichterstatter Dr. Zahn, Abg. von 
Calw, die Herabsetzung des Salzpreises finanzwirtschaftlich für untunlich erklären 
ließ. Die Gründe, welche die Kommission zu einer Ablebnnng des Antrages 
auf Salzpreisermäßigung veranlaßten, waren die folgenden. Die Kommission 
erklärte, daß das Einschmuggeln von Salz keineswegs aufhören würde, solange 
im Auslande billigeres Salz zu haben wäre. Vor allen Dingen befürchtete 
man, durch die Salzpreisherabsetzung eine wirtschaftliche Wertminderung der be 
stehenden Salinen und Salzbergwerke. Die Kommission ging soweit, infolge 
der zu erwartenden Mindereinnahmen das Fortbestehen der Salinen und Salz 
bergwerke als fraglich zu behaupten. Finanzwirtschaftlich wurden die vorge 
schlagenen Deckungsmittel für den zu erwartenden Ausfall als unzureichend er 
klärt. Auch glaubte man einen Ausgleich durch Zunahme des Salzverbrauchs 
nicht erhoffen zu können. Im übrigen empfahl die Kommission denjenigen, 
welche Salz durchaus zu 2 kr. das Pfund kaufen wollten, sich an Steinsalz zu 
gewöhnen, das wohl in zahlreichen Fällen als Speisesalz in jener Zeit benutzt 
worden zu sein scheint^). 
Dennoch waren einflußreiche Abgeordnete für die Herabsetzung des Salz 
preises für Kochsalz von 4 kr. auf 2 kr. pro Pfund. So die Abg. Pfleiderer 
und Rümelin, die einen dahingehenden Sonderantrag damit begründeten, daß 
eine solche Herabsetzung des Salzpreises sich möglicherweise durch eine Verpach 
tung der Salinen erreichen lasse. Obgleich die Finanz-Kommission der Verpach 
tung ihre Zustimmung versagte, sei über den Plan der Verpachtung folgendes 
mitgeteilt. Die Finanz-Kommission niachte hierüber folgende durchaus zutreffende 
Ausführungen. Da durch eingehende Untersuchungen festgestellt worden war, 
daß die Verwaltung der staatlichen Salinen in technischer, wie kaufmännischer 
Hinsicht eine einwandfreie und ausgezeichnete war, so konnte mit Recht nicht 
angenommen werden, daß ein Privatmann größere Gewinne als der Staatsbe 
trieb erziele. Dementsprechend hätte die Pachtsumme kaum höher angesetzt wer 
den können, als der durch den Staatsbetrieb erzielte Gewinn. In einem solchen 
Fall hätte aber die private Verpachtung keinen praktischen wirtschaftlichen Wert 
gehabt. Bei einer Verpachtung des Steinsalzbergwerkes „Wilhelmsglück" wies 
die Finanz-Kommission weiter mit Recht darauf hin, daß der private Abbau des 
Salzlagers leicht zu einem Raubbau führen könne. Als ein warnendes Beispiel 
wurde das große, berühmte Salzwerk zu Wieliczka in Oesterreich angeführt, in 
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1827. II. außerord. Bei- 
lagen-Heft, Seite 112.
	        
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