Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

19 
diesem Falle ungenügend war und durchaus versagt hat. Beim 
Vorhandensein derartig primitiver Kontrollen muß man sich nur 
wundern, daß nicht mehr unterschlagen wird. 
Die Unterschlagungen bilden aber nur den plumpen Teil 
der Veruntreuungen, die begangen werden. Schwieriger und 
komplizierter sind z. B. die Bilanzverschleierungen und sonstige 
buchmäßigen Fälschungen; h leider gelangen diese Verfehlungen 
zahlenmäßig dargestellt, obwohl sie häufiger sind und weit größere 
Beträge als die Unterschlagungen ausmachen, weniger zur Kenntnis 
der Öffentlichkeit; sie verschwinden in der Versenkung des Direk 
tionstisches unserer Banken, in den Gcrichtsakten usw. 
In all den großen Zusammenbrüchen, ich erinnere nur an 
die Leipziger Bank, Trebertrocknung-Gesellschast in Cassel, Rheinau 
Konzern, Mannheim, Niederdeutsche Bank in Dortmund, haben 
Verstöße gegen die buchmäßige Darstellung von Vermögensbestand 
teilen dem Strafrichter reichlich Gelegenheit zum Einschreiten 
gegeben. 
Allerdings können Zusammenbrüche selbst durch die beste 
Kontrolle nicht verhindert werden, insofern als hierbei Faktoren 
eine Rolle spielen, die die Kontrolle nicht überwinden kann, z. B. 
Krisen, Konjunkturumschläge, höhere Gewalt u. a. m. Aber die 
Kontrolle kann in vielen Fällen vorbeugen, kann warnen, kann 
Mißslände der Organisation aufdecken und Fehlerquellen nach 
weisen, sie kann vor allem die verbrecherischen Manipulationen 
verhindern, die ausgeführt werden, um den bevorstehenden und in 
den meisten Fällen unvermeidlichen Untergang des Unternehmens 
hinauszuschieben. Tritt der Fall einer Unternehmung ein, so 
zeitigt er Verluste für die verschiedenen beteiligten Privatwirt 
schaften als auch für die gesamte Volkswirtschaft. 
Die wirtschaftliche Krises um die Wende des 19. Jahrhunderts, 
1 ) Beigel, Theorie und Praxis der Buchführung?- und Bilanzrevision, Dresden 
1908, S. 38 registriert in 14 Punkten die hauptsächlichsten Delikte dieser Art. 
Ich vermeide, sie hier aufzuführen, da sie buchtechnische Kenntnisse voraussetzen. 
2 ) A. Schulze, Die Bankkatastrophen in Sachsen im Jahre 1901, Ergänzungs 
heft 9 der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Tübingen 1903, schreibt 
in der Einleitung S. 3: „Das Bekanntwerden des verwerflichen Geschäftsgebarens 
der Spielhagen-Banken in Berlin, der Pommerschen Hypotheken-Aktien-Bank, der 
Mecklenburg-Strelitzschen Hypotheken-Bank, der Mißerfolg der Aktiengesellschaft für 
Eisen- und Kohle-Industrie in Differdingen-Dannenbaum, der Fabrik feuerfester und 
säurefester Produkte, Aktiengesellschaft Nauheim, der Bank für Bergbau und Industrie 
in Berlin, der Allgemeinen deutschen Kleinbahn-Gesellschaft, Aktiengesellschaft Berlin, 
der Leipziger Wollkämmerei, der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke <vormals O. L. 
Kummer & Co.) in Dresden, der Kreditanstalt für Handel und Industrie in Dresden 
u. a., besonders aber der Zusammenbruch der Leipziger Bank und der Aktien 
gesellschaft für Trebertrocknung in Cassel, dem unmittelbar die Aufdeckung der 
unerhörten Fälschungen der Gerhard Terlinden-Aktiengesellschaft zu Oberhausen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.