Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Internationale Organe. 
stanz gegenüber Entscheidungen der Rheinschiffahrtsgerichte zu. Durch 
Artikel 354ff. des Versailler Friedens ist sie aufrecht erhalten, jedoch 
ist ihr Sitz von Mannheim nach Straßburg verlegt und sie setzt sich 
nunmehr zusammen aus: 2 Vertretern der Niederlande, 2 der Schweiz, 
4 der deutschen Rheinuferstaaten, 4 Frankreichs, das den Vorsitz führt, 
2 Großbritanniens, 2 Italiens, 2 Belgiens. 
2. Die europäische Donaukommission, eingesetzt durch den 
Pariser Frieden von 1856 und ursprünglich auf die Signatarmächte 
des Pariser Friedens (Preußen, später Deutschland, Frankreich, Eng 
land, Rußland, Türkei, Sardinien, später Italien) zu denen dann noch 
1878 Rumänien trat, beschränkt, hat in erheblichem Umfange ein Ver 
ordnungsrecht sowie gerichtliche Funktionen auf der unteren Donau 
ausgeübt. Durch den ungültig erklärten Bukarester Frieden von 1918 
als Donaumündungs-Kommission auf Vertreter der Zentralmächte 
beschränkt, ist sie zunächst nur aus Vertretern Großbritanniens, Frank 
reichs, Italiens und Rumäniens gebildet. Daneben wird eine neue 
Kommission geschaffen, die von dem Eisernen Tor bis Ulm Befugnisse 
ausüben und bestehen soll aus zwei Vertretern der deutschen Ufer 
staaten, je einem Vertreter der anderen Uferstaaten und je einem Ver 
treter der in der europäischen Kommission in Zukunft vertretenen 
Nichtuferstaaten. Weiter sind gebildet worden: 
3. eine Elbe-Kommission, bestehend aus 4 Vertretern der deut 
schen Uferstaaten, 2 Vertretern der Tschecho-Slowakei, je 1 Vertreter 
Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Belgiens; 
4. eine Oder-Kommission, bestehend aus 3 Vertretern Preußens, 
je 1 Vertreter Polens, der Tschecho-Slowakei, Großbritanniens, Däne 
marks, Frankreichs und Schwedens. 
Wichtig ist weiter: 
5. die durch den Sevres-Frieden eingesetzte Meerengen-Kom- 
mission, die mit diplomatischen Vorrechten, eigener Flagge, eigener 
Organisation ausgestattet, umfassende Verwaltungsausgaben auch in 
sanitärer Hinsicht auszuüben berufen ist. Ihr gehören an die Ver 
einigten Staaten von Amerika, England, Frankreich, Italien, Japan, 
Griechenland, Rumänien und, nach ihrem Beitritt zuni Völkerbund 
Rußland, Bulgarien und die Türkei, dabei sollen die Union, England, 
Frankreich, Italien, Japan, Rußland 2 Vertreter haben. 
Nicht ins Leben getreten^sind die internationale Kongo- und die 
internaüonalc Niger-Kommission.
	        
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