Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Das  Staatenleben.

form  (Garantie  der  konstitutionalen  Monarchie  Griechenlands  1832,  i
bzw.  1863),  endlich  die  Garantie  von  Anleihen,  wie  solche  bei  den
griechischen  und  türkischen  Anleihen  von  den  Mächten  häufig  übernommen
  worden  sind.
Sechster  Abschnitt.
Die  wichtigsten  völkerrechtlichen  Erscheinungs-  1
formen  des  Staatenlebens.
§  22.  Allgemeines.
Es  ist  die  natürliche  Folge  der  wachsenden  Ausdehnung  von  Handel
und  Verkehr  und  der  Fortschritte  der  Technik,  wenn  im  Laufe  des
19.  Jahrhunderts  und  seitdem  in  immer  steigendem  Maße  die  Staaten
in  eine  stetig  intensivere  und  qualitativ  wie  quantitativ  bedeutsamere
Berührung  miteinander  gekommen  sind,  die  sie  zunächst  aus  egoistischen
Motiven,  darüber  hinaus  aber  auch  aus  altruistischen  veranlaßt  hat,
in  Vertragsbeziehungen  zueinander  zu  treten,  bei  denen  es  sich  nicht
um  die  Regelung  politischer  Fragen  handelt,  sondern  wo  die  gegenseitige ­
  Abhängigkeit  der  Staaten,  die  ,,interd6pendance  reciproque
des  Etats“  (so  schon  Sully),  prägnant  in  die  Erscheinung  tritt.  Besonders ­
  zahlreich  sind  naturgemäß  die  Verträge  zwischen  zwei  Staaten
und  hier  wieder  besonders  zwischen  benachbarten.  Ein  reicher  Kranz
von  Zweiparteienverträgen  umschließt  die  einzelnen  Glieder  der
Völkerrechtsgemeinschaft  untereinander  und  wohl  wenig  Gebiete  gibt
es,  die  noch  nicht  zwischenstaatlich  erfaßt  sind.  (Vgl.  schon  oben  S.89ff.)
Daneben  aber  finden  sich  in  ständig  steigender  Zahl  Kollektivverträge
(im  folgenden  Mehrparteienverträge  genannt),  die,  überwiegend
Rechtssätze  enthaltend,  also  im  rechtlichen  Sinne  als  Vereinbarungen
aufzufassen,  häufig  im  Hintergrund  eine  Art  von  Jnteressengemein-  2
schaft  einer  Mehr-  oder  Vielheit  von  Staaten  aufzeigen.
Wie  die  Zwei-,  so  sind  auch  die  Mehrparteienverträge  zum  großen
Teil  durch  die  Friedensverträge  mit  den  alliierten  und  assoziierten
Mächten  endgültig  wirkungslos  geworden,  ein  rauher  Windstoß  hat
die  kräftigen  Ansätze  internationaler  Solidarität  geknickt.  Das  soll
eine  Betrachtung  auch  einer  Reihe  von  Mehrparteienverträgen  im
            
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