Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Verkehrsverträge. 
Deklaration erweiterter internationaler Vertrag zum Schutze der Un- 
tersee-Telegraphenkabel geschlossen, der, Staaten aller Weltteile um 
schließend, nur für den Frieden und nicht in Küstengewässern gilt. Jeg 
liche Betriebsstörung oder Beschädigung ist untersagt. Verstöße werden 
von Kriegsschiffen der Vertragsteile, die Anhaltungsrecht gegenüber 
den verdächtigen Schiffen haben, festgestellt und von dem zuständigen 
Gericht des schuldigen Schiffes abgeurteilt. 
c) Unter dem 3. November 1906 wurde in Berlin ein internatio 
naler Funkentelegrapben-Vertrag abgeschlossen, dem eine große 
Zahl von Staaten beigetreten sind und der die Regelung der Funken 
telegraphie zum Gegenstand hat. Zunächst wurden nur telegraphische 
Mtteilungen zwischen Bordstationen und an militärische Küsten 
stationen zugelassen, weiter die Zulässigkeit auf den Verkehr von 
Schiff zu Schiff ausgedehnt. Eine Londoner Konferenz von 1912, 
deren Beschlüsse zur Zeit für 42 Staaten bindend sind, ist noch weiter 
gegangen und hat den Verkehr auf alle Systeme, nicht wie bisher nur 
auf das Marconi-System, erweitert. Die unter a bis c erwähnten 
Verträge sind im Versailler Frieden unter den auch im Verhältnis zu 
Deutschland geltenden erwähnt. 
III. Die Eisenbahnen. 
a) Das Berner internationale Abkommen vom 14. Oktober 1890 
bzw. 22. Juli 1908 (Vertragsstaaten die wichtigeren europäischen, von 
außereuropäischen Peru; von den Friedensverträgen aufrecht erhalten) 
über den Eisenbahnfrachtverkehr findet Anwendung auf die Sen 
dung von allen Gütern, die auf Grund eines durchgehenden Fracht 
briefes aus dem Gebiet eines der vertragschließenden Staaten in das 
Gebiet eines anderen vertragschließenden Staates auf denjenigen 
Eisenbahnstrecken befördert werden, die für den internationalen Eisen 
bahnverkehr geeignet erscheinen und sich den Bestimmungen des Über 
einkommens unterwerfen. Materiell ist der Hauptvertrag, der durch 
eine Liste der beteiligten Eisenbahnstrecken, Reglements und weitere Be 
stimmungen ergänzt wird, handelsrechtlicher und zivilrechtlicher Natur. 
b) Schon vorher waren unter dem 15. Mai 1886, ersetzt durch Ver 
trag von 1907 — aufrechterhalten durch die Friedensverträge—Grund 
sätze aufgestellt worden über die Spurweite der Eisenbahnen, 
1 Gilt gemäß Art. 282 des Versailler Friedens zwischen Deutschland und 
den Vertragsgegnern weiter.
	        
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