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Schutz ideeller Interessen.
Art. 387—427 des Versailler Friedens bzw. die Besttmmungen der
anderen Friedensverträge eingehende Anordnungen. Mitglieder des
ständigen Verbandes für die Organisation der Arbeit sind die Völkerbundsmitglieder.
Organe des Verbandes sind die Hauptversammlung,
ein internationales Arbeitsamt in Genf und der Verwaltungsrat. Die
Hauptversammlung tagt mindestens einmal im Jahre in Genf. Jeder
Staat hat 4 Vertreter (2 der Regierung, je 1 Arbeitgeber und 1 Arbeitnehmer).
Jeder Vertreter stimmt unabhängig für sich. In der Hauptversammlung
bedürfen Beschlüsse regelmäßig einfacher Majorität.
Beschlüsse sind ungültig, wenn die Zahl der abgegebenen Stimmen
geringer ist als die Hälfte der an der Tagung anwesenden Vertreter.
Anträge werden gefaßt entweder als Vorschläge, die den Mitgliedstaaten
zur Prüfung vorgeschlagen sind, um in der Form des Landesgesetzes
oder anderswie zur Ausführung zu gelangen, oder als Entwurf
zu einem durch die Mitgliedstaaten zu ratifizierenden internationalen
Abkommen. Die Anträge sind in beiden Fällen von den Mitgliedstaaten
binnen Jahresfrist den zuständigen Stellen zum Zwecke des
Umgusses in Landesrecht zu unterbreiten. Hat der Antrag daraufhin
keine Maßnahmen zur Folge, so besteht keine weitere Verpflichtung
des Mitgliedstaates.
Tie Tätigkeit des internationalen Arbeitsamtes besteht in der
Sammlung und Weiterleitung alles einschlägigen Materials, der Bearbeitung
der Beratungsgegenstände für die Hauptversammlung
unter Vorbereitung der Tagesordnung für dieselbe. Der Verwaltungsrat
besteht aus 12 Regierungsvertretern, von denen 8 von den industriell
wichtigsten Staaten und 4 durch die Regierungsvertreter in der Hauptversammlung
gewählt werden, sowie aus 6 Arbeitgeber- und 6 Arbeitnehmervertretern.
Wegen mangelhafter Ausführung angenommener Übereinkommen
steht den Berufsvertretungen gewerblicher Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
oder den Mitgliedstaaten ein Beschwerderecht beim Arbeitsamt
zu. Regelmäßig wird hierauf die beklagte Regierung durch den Verwaltungsrat
zur Erklärung aufgefordert. Bei Untunlichkeit dieser
Aufforderungen oder mangelhafter Erklärung wird von ihm ein Untersuchungsausschuß
eingesetzt, der aus einer Liste gebildet wird, auf die
jeder Staat einen Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer und eine unabhängige
Person setzt. Aus dieser Liste wird im Einzelfalle ein Untersuchungsausschuß
gebildet, wobei je eine Person aus jeder Klasse ent-