Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Der Völkerbundsgerichtshof. 
154 
gerichtshofsrichter aufgestellten Voraussetzungen entsprechen, bestim 
men lernn. Kommt auch die Vermittlungskommission nicht zum Ziel, 
so findet Ergänzung durch die gewählten Richter selber aus der Zahl 
der Personen statt, die nur überhaupt Stimmen in einem der beiden 
Wahlkörperschaften auf sich vereinigt haben. Die wiederwählbaren 
Richter sind auf neun Jahre berufen; die Hauptrichter können keine 
politische oder Verwaltungstätigkeit ausüben. In Durchführung ihrer 
Funktionen genießen sie diplomatische Vorrechte. Sitz des Gerichts 
hofes ist Haag. Normalerweise findet jährlich eine Sitzung statt, die am 
15. Juni beginnt und bis zur Aufarbeitung der vorliegenden Falle 
^^Prinzipiell funktioniert der Gerichtshof in Vollsitzung, also in der 
Besetzung von 11 Richtern, doch genügen neun zur Beschlußfähigkeit. 
Besondere Bestimmungen gelten für das Verfahren auf Grund des 
internationalen Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts des Versailler 
Friedensvertrages. Die Nationalen beider Parteien sind nicht aus 
geschlossen, hat die eine Partei keinen Staatsangehörigen im Gerichts 
hof so kann sie für den speziellen Streitfall einen Richter auswählen. 
Das gleiche gilt, wenn beide Parteien keinen Nationalen im Ge- 
< c) Nach der ausdrücklichen bedeutsamen Vorschrift des Art. 34 dür 
fen nur Staaten oder Völkerbundsmitglieder vor dem Ge 
richtshof auftreten. Soweit Nichtvölkerbundsmitgüeder sich des 
Gerichtshofes bedienen wollen, müssen sie sich besonderen, vom Volker 
bundsrat zu erlassenden Bestimmungen unterwerfen. Der Gerichtshos 
entscheidet in allen Streitigkeiten, die die Parteien chm unterwerfe^ sei 
es ans Grund isolierten oder instttutionellen Schiedsvertrages. Rach 
einer das Obligatorium, das der Entwurf der Juristenkommission vor 
gesehen hatte, wieder abbeugenden (und damit die wegen seines Ver 
haltens 1907 Deutschland gemachten Vorwürfe auch gegen dre ableh 
nenden Völkerbundsstaaten wendenden) Vorschrift (Art. 36, Abs. ^1, 
können die Mitglieder des Völkerbundsgerichtshofes (und davon haben 
eine größere Anzahl bereits Gebrauch gemacht) die Erklärung abgeben, 
daß sie ohne weiteres die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes in allen 
oder einigen Rechtsstreitigkeiten anerkennen, bei denen es sich um die 
Auslegung eines Vertrages handelt, jede Völkerrechtssrage, das Be 
stehen einer Tatsache, die, bewiesen, einen Völkerrechtsbruch darstellen 
würde und die Natur oder Ausdehnung der wegen eines Völkerrechts-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.