Dumdumgeschosse.
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Deklaration von 1868 den Gebrauch von Geschossen mit einem Ge
wicht unter 400 gr, die explodieren oder mit brennenden oder ent
zündlichen Stoffen gefüllt sind. Derselbe Gedanke, unnötige Leiden
zu verhüten, hat b) zu der Haager Erklärung vom 29. Juli 1899 ge
führt, betreffend das Verbot von Geschossen, deren einziger Zweck
ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten. Darunter fallen, eben
weil die Verbreitung der giftigen Gase nicht ihr einziger Zweck, son
dern ihr Hauptzweck vielmehr die Unschädlichmachung der Feinde ist,
ebensowenig Stinkbomben wie die Gelb- und Blaukreuzgranaten des
Weltkrieges. Kommt diesen beiden Erklärungen somit nur geringe
praktische Bedeutung zu, so ist um so wichtiger die c) Erklärung der
Haager Vertragsmächte vom 29. Juli 1899, die sich gegen die Ver
wendung von Geschossen wendet, die sich leicht in dem menschlichen
Körper ausdehnen oder plattdrücken, derart, wie die Geschosse mit
hartem Mantel, der den Kern nicht ganz umhüllt oder mit Einschnitten
versehen ist. Die Engländer hatten in den Kämpfen mit den Berg
völkern Indiens die Erfahrung gemacht, daß die in den modernen
Kriegen zur Verwendung gelangten kleinkalibrigen Vollmantel
geschosse mit ihrer großen Durchschlagskraft keine so schweren Wunden
zu schlagen vermochten, um den Feind außer Gefecht zu setzen. Die
englischen Soldaten kamen daher auf den Gedanken, die Spitze des
Mittelmantels abzufeilen und den weichen Bleikern hervortreten zu
lassen. Die Wirkung war, daß sich der Bleikern beim Durchdringen
des Körpers stauchte, den Mantel sprengte oder selbst zerspritzte unter
Anrichtung grauenhafter Verwundungen. Das führte zur Herstellung
von Geschossen mit vorn geöffnetem Mantel oder kurzer Bleispitze
(Bleispitzen- oder Halbmantelgeschosse) in der staatlichen Geschoßfabrik
Dumdum bei Kalkutta. Daneben stellten die Engländer ein Hohl
spitzengeschoß her, das einen Vollmantel von Nickel hatte, aber an der
Spitze einen Hohlraum enthält, der bewirkte, daß das Geschoß beim
Aufschlagen platzte, nach hinten sich zerteilte, stecken blieb und die glei
chen Verwüstungen anrichtete wie die vorher besprochenen Geschosse.
Beide Geschoßarten nun trifft die Haager Erklärung. Es ist bekannt,
daß gerade diese im Weltkrieg häufig übertreten worden ist. d) Art.
23 selbst verbietet zunächst die Verwendung von Giften oder ver
gifteten Waffen und trifft damit ebensowohl die bewußte Mischung
von Bazillen in Brunnen usw. wie die sonstige Vergiftung irgend
welcher Art. Dabei liegt es in dem Wort Verwendung (employer),
Strupp, Völkerrecht. 13