Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Dumdumgeschosse. 
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Deklaration von 1868 den Gebrauch von Geschossen mit einem Ge 
wicht unter 400 gr, die explodieren oder mit brennenden oder ent 
zündlichen Stoffen gefüllt sind. Derselbe Gedanke, unnötige Leiden 
zu verhüten, hat b) zu der Haager Erklärung vom 29. Juli 1899 ge 
führt, betreffend das Verbot von Geschossen, deren einziger Zweck 
ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten. Darunter fallen, eben 
weil die Verbreitung der giftigen Gase nicht ihr einziger Zweck, son 
dern ihr Hauptzweck vielmehr die Unschädlichmachung der Feinde ist, 
ebensowenig Stinkbomben wie die Gelb- und Blaukreuzgranaten des 
Weltkrieges. Kommt diesen beiden Erklärungen somit nur geringe 
praktische Bedeutung zu, so ist um so wichtiger die c) Erklärung der 
Haager Vertragsmächte vom 29. Juli 1899, die sich gegen die Ver 
wendung von Geschossen wendet, die sich leicht in dem menschlichen 
Körper ausdehnen oder plattdrücken, derart, wie die Geschosse mit 
hartem Mantel, der den Kern nicht ganz umhüllt oder mit Einschnitten 
versehen ist. Die Engländer hatten in den Kämpfen mit den Berg 
völkern Indiens die Erfahrung gemacht, daß die in den modernen 
Kriegen zur Verwendung gelangten kleinkalibrigen Vollmantel 
geschosse mit ihrer großen Durchschlagskraft keine so schweren Wunden 
zu schlagen vermochten, um den Feind außer Gefecht zu setzen. Die 
englischen Soldaten kamen daher auf den Gedanken, die Spitze des 
Mittelmantels abzufeilen und den weichen Bleikern hervortreten zu 
lassen. Die Wirkung war, daß sich der Bleikern beim Durchdringen 
des Körpers stauchte, den Mantel sprengte oder selbst zerspritzte unter 
Anrichtung grauenhafter Verwundungen. Das führte zur Herstellung 
von Geschossen mit vorn geöffnetem Mantel oder kurzer Bleispitze 
(Bleispitzen- oder Halbmantelgeschosse) in der staatlichen Geschoßfabrik 
Dumdum bei Kalkutta. Daneben stellten die Engländer ein Hohl 
spitzengeschoß her, das einen Vollmantel von Nickel hatte, aber an der 
Spitze einen Hohlraum enthält, der bewirkte, daß das Geschoß beim 
Aufschlagen platzte, nach hinten sich zerteilte, stecken blieb und die glei 
chen Verwüstungen anrichtete wie die vorher besprochenen Geschosse. 
Beide Geschoßarten nun trifft die Haager Erklärung. Es ist bekannt, 
daß gerade diese im Weltkrieg häufig übertreten worden ist. d) Art. 
23 selbst verbietet zunächst die Verwendung von Giften oder ver 
gifteten Waffen und trifft damit ebensowohl die bewußte Mischung 
von Bazillen in Brunnen usw. wie die sonstige Vergiftung irgend 
welcher Art. Dabei liegt es in dem Wort Verwendung (employer), 
Strupp, Völkerrecht. 13
	        
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