Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

Blockade.

212  .
2.  den  örtlich  zuständigen  Behörden  durch  den  Besehlshaber  der
blockierenden  Streitmacht.  Diese  Behörden  sollen  davon  ihrerseits
möglichst  bald  die  sremden  Konsuln  benachrichtigen,  die  ihre  Amtstätigkeit ­
  in  dem  blockierten  Hasen  oder  aus  der  blockierten  Küstenstrecke
ausüben.  m  r  ,  ,
Die  Regeln  über  die  Erklärung  und  die  Bekanntgabe  der  Blockade
sinden  gleichsalls  Anwendung,  wenn  die  Blockade  ausgedehnt  oder
nach  ihrer  Aushebung  wieder  ausgenommen  werden  soll
Die  Zulässigkeit  der  Beschlagnahme  eines  neutralen  Schisses
wegen  Blockadebruchs  ist  bedingt  durch  die  wirkliche  oder  vermutete
Kenntnis  der  Blockade.  ^  =
Die  Kenntnis  der  Blockade  wird  bis  zum  Beweise  des  Gegenteils
vermutet,  wenn  das  Schiss  einen  neutralen  Hasen  irach  Ablaus  angemessener ­
  Zeit  seit  Bekanntgabe  der  Blockade  an  die  diesen  Hasen
innehabende  Macht  verlassen  hat.  .....  .
Wenn  ein  Schiss,  das  sich  dem  blockierten  Hasen  nähert,  von  dem
Bestehen  der  Blockade  keine  Kenntnis  erlangt  hat,  auch  diese  Kenntnis
nicht  vermutet  werden  kann,  so  muß  die  Bekanntgabe  an  das  Schiss
selbst  durch  einen  Ossizier  eines  der  Schisse  der  blockierenden  Streitmacht ­
  ersolgen.  Diese  Bekanntgabe  muß  in  das  Schissstagebuch  eingetragen ­
  werden  unter  Angabe  des  Tages  und  der  Stunde  sowie  des
derzeitigen  Schifssorts.  Einem  neutralen  Schisse,  das  aus  dem
blockierten  Hasen  ausläust,  muß  freie  Durchfahrt  gestattet  werden,
wenn  infolge  einer  Versäumnis  des  Befehlshabers  der  blockierenden
Streitmacht  die  Blockadeerklärung  den  örtlich  zuständigen  Behörden
nicht  bekanntgegeben  oder  in  der  bekanntgegebenen  Erklärung  eme
Frist  nicht  bestimmt  war.  ^  ,  ,
Die  Beschlagnahme  neutraler  Schisse  wegen  Blockadebruchs  darf
nur  innerhalb  des  Aktionsbereichs  der  Kriegsschisse  stattfinden,  die
beauftragt  sind,  die  tatsächliche  Wirksamkeit  der  Blockade  sicherzustellen
(also  Ablehnung  der  Reisetheorie).
Die  blockierenden  Streitkräste  dürfen  den  Zugang  zu  neutralen
Häsen  und  Küsten  nicht  versperren.  .  .  ,  ,.
Ein  die  Beschlagnahme  des  Schisses  rechtfertigender  Blockadebruch
ist  nicht  als  vorliegend  anzunehmen,  wenn  sich  das  Schiss  derzeit  aus
der  Fahrt  nach  einem  nicht  blockierten  Hasen  befindet,  wie  auch  immer
die  spätere  Bestimmung  von  Schiss  oder  Ladung  sein  mag.
Ein  Schiss,  das  unter  Blockadebruch  den  blockierten  Hasen  verlassen

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