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Landneutralität.
gleichem Fuße behandeln müssen, also die Zweiseitigkeit. Eine wohl
wollende Neutralität, wie sie sich zuweilen in Verträgen vorgeschrieben
sindet, ist, sofern darin eine Begünstigung einer Kriegspartei liegt,
mit der Neutralität unvereinbar. Dabei ist hervorzuheben, daß es
stets Sache der verletzten Kriegspartei bleibt, ob sie die Neutralitäts
verletzung, die eine Völkerrechtsverletzung, also ein völkerrechtliches
Delikt ist, als solches ansehen und die daraus, wie sonst, sich ergebenden
Folgen herleiten will oder nicht. Die Beantwortung dieser Frage
gehört der Politik, nicht dem Rechte an.
II. Neutralität und Neutralisation. Bedeutung von Neu
tralitätserklärungen.
a) Neutralitätist einZustand, an den sich Rechtswirkungen
im Verhältnis zu den Kriegführenden anknüpfen, ein Zu
stand, der stets einseitig durch einseitige Erklärung wieder
aushebbar ist. Das gilt auch dann, wenn, wie häufig, ein Staat, sei
es durch Mitteilung an andere Staaten, sei es durch landesrechtliche
Proklamation, eine sogenannte Neutralitäts erklärung, das heißt,
die Erklärung in einem Krieg neutral bleiben zu wollen, ab
gegeben hat. Neutralisation dagegen (vgl. oben S. 44) ist ver
tragliche Pflicht, kraft dessen der neutralisierte Staat in einem
Krieg neutral bleiben muß.
III. Im Falle der Kriegsnotwendigkeit darf ein Kriegführender
neutrale Schiffe zeitweilig mit Beschlag belegen, um die Verbreitung
von Nachrichten zu verhindern (Arret de prince) oder sie gegen
Entschädigung zur Verwendung beschlagnahmen (Angarienrecht).
§ 52. Tie Landneutralität.
I. Verbot der Feindseligkeiten.
Das 5. Abkommen der II. Friedenskonferenz betr. die Rechte und
Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Land
krieges trifft hierüber folgende Bestimmungen:
Das Gebiet der neutralen Mächte ist unverletzlich.
Es ist den Kriegführenden untersagt, Truppen oder Munitions- oder
Verpflegungskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht hin
durchzuführen.
Es ist den Kriegführenden gleichermaßen untersagt:
a) auf dem Gebiet einer neutralen Macht eine sunkentelegraphische
Station einzurichten oder sonst irgendeine Anlage, die bestimmt ist,
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