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1914—1920.
der beispiellosen Leistungen des deutschen Volkes und seiner Ver
bündeten mit der Niederlage der Zentralmächte geendet. _ Die Er
gebnisse des Krieges, zu denen auch die Entstehuiig einer großen Reihe
von Neustaaten zu rechnen ist, finden sich niedergelegt in den Friedens-
Verträgen von Versailles vom 28. Juni 1919 mit Deutschland, von
St Germain vom 10. September 1919 mit Österreich, von Nemlly
vom 27. November 1919 mit Bulgarien, von Trianon vom 4. Juni
1920 mit Ungarn und von Sevres vorn 10. August 1920 mit der dürfet.
Alle Verträge enthalten beträchtliche Gebietsverluste für die Zentral-
mächte, zum Teil zu Gunsten der neuentstandenen und anerkannten
Staaten Polen, Serbo-Kroatien = Slowenien und der Tschecho-
Slowakei. So verliert Deutschland insbesondere Nordschleswig an
Dänemark, Eupen und Malmedy an Belgien, Elsaß-Lothringen nit
Frankreich, Teile Westpreußens und Posen an Polen, das Hultschiner
Ländchen an die Tschecho-Slowakei, Memel zur Verfügung unserer
Hauptgegner an einen noch unbestimmten Staat. Aus Danzig wird
ein Freistaat unter polnischem Protektorat unter dem Schutz des
Völkerbundes gebildet. Über Oberschlesien soll noch Volksabstimmung
stattfinden. Österreich, zum Kleinstaat herabgedrückt, verliert das süd
lich des Brenners gelegene Tirol, Görz und Triest an Italien, Dalma
tien Kroatien, Slawonien an Serbien, Böhmen an die ^schecho-
Slowakei und erwirbt dafür lediglich Westungarn vom Madjarcn-
reich, das gleichfalls durch große Verluste an seine Nachbarn Serbien,
Tschecho-Slowakei und Rumänien zum Staat zweiten Ranges de
gradiert wird. Die Türkei wird völlig aus Europa verdrängt. Durch
Art 37 des Friedens von Sövres werden die Meerengen im Krieg
wie im Frieden den Handels- und Kriegsschiffen aller Staaten ge
öffnet und kriegerischen Unternehmungen entzogen. Eme besondere
Meerengen-Kommission wird eingesetzt, in der von den ehemaligen
Kriegsgegnern Bulgarien und die Türkei vertreten sind. Turkestan
wird autonom. Für Smyrna ist der Erwerb durch Griechenland ins
Auge gefaßt, Armenien wird unabhängig, desgleichen Syrien, Mesopo
tamien, über deren endgültiges Schicksal noch beschlossen werden soll.
Unabhängig wird Hedschas sowie Ägypten, über das das englische
Protektorat Anerkennung findet. Der Erwerb Cyperns wird end
gültig anerkannt. m , „ -
In völkerrechtlicher Hinsicht verdienen aus den Vertragen außer
mit Deutschland Hervorhebung der Schutz nationaler Minderheiten,