Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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1914—1920. 
der beispiellosen Leistungen des deutschen Volkes und seiner Ver 
bündeten mit der Niederlage der Zentralmächte geendet. _ Die Er 
gebnisse des Krieges, zu denen auch die Entstehuiig einer großen Reihe 
von Neustaaten zu rechnen ist, finden sich niedergelegt in den Friedens- 
Verträgen von Versailles vom 28. Juni 1919 mit Deutschland, von 
St Germain vom 10. September 1919 mit Österreich, von Nemlly 
vom 27. November 1919 mit Bulgarien, von Trianon vom 4. Juni 
1920 mit Ungarn und von Sevres vorn 10. August 1920 mit der dürfet. 
Alle Verträge enthalten beträchtliche Gebietsverluste für die Zentral- 
mächte, zum Teil zu Gunsten der neuentstandenen und anerkannten 
Staaten Polen, Serbo-Kroatien = Slowenien und der Tschecho- 
Slowakei. So verliert Deutschland insbesondere Nordschleswig an 
Dänemark, Eupen und Malmedy an Belgien, Elsaß-Lothringen nit 
Frankreich, Teile Westpreußens und Posen an Polen, das Hultschiner 
Ländchen an die Tschecho-Slowakei, Memel zur Verfügung unserer 
Hauptgegner an einen noch unbestimmten Staat. Aus Danzig wird 
ein Freistaat unter polnischem Protektorat unter dem Schutz des 
Völkerbundes gebildet. Über Oberschlesien soll noch Volksabstimmung 
stattfinden. Österreich, zum Kleinstaat herabgedrückt, verliert das süd 
lich des Brenners gelegene Tirol, Görz und Triest an Italien, Dalma 
tien Kroatien, Slawonien an Serbien, Böhmen an die ^schecho- 
Slowakei und erwirbt dafür lediglich Westungarn vom Madjarcn- 
reich, das gleichfalls durch große Verluste an seine Nachbarn Serbien, 
Tschecho-Slowakei und Rumänien zum Staat zweiten Ranges de 
gradiert wird. Die Türkei wird völlig aus Europa verdrängt. Durch 
Art 37 des Friedens von Sövres werden die Meerengen im Krieg 
wie im Frieden den Handels- und Kriegsschiffen aller Staaten ge 
öffnet und kriegerischen Unternehmungen entzogen. Eme besondere 
Meerengen-Kommission wird eingesetzt, in der von den ehemaligen 
Kriegsgegnern Bulgarien und die Türkei vertreten sind. Turkestan 
wird autonom. Für Smyrna ist der Erwerb durch Griechenland ins 
Auge gefaßt, Armenien wird unabhängig, desgleichen Syrien, Mesopo 
tamien, über deren endgültiges Schicksal noch beschlossen werden soll. 
Unabhängig wird Hedschas sowie Ägypten, über das das englische 
Protektorat Anerkennung findet. Der Erwerb Cyperns wird end 
gültig anerkannt. m , „ - 
In völkerrechtlicher Hinsicht verdienen aus den Vertragen außer 
mit Deutschland Hervorhebung der Schutz nationaler Minderheiten,
	        
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