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Die sogenannten Grundrechte
werden auch noch ein angebliches Selbsterhaltungsrecht, das ins com-
mercii und andere mehr gerechnet) eingereiht, die, unabänderlich und
dem Begriff des Völkerrechts immanent, für jeden Staat mit Wirkung
gegen jeden Staat zu gelten hätten. Es ist das Verdienst Jellineks,
Triepels, Heilborns und namentlich Cavaglieris, nachgewiesen
zu haben, daß es sich hier um keine Rechte von der Art handelt, wie sie
namentlich die naturrechtliche Richtung in der Völkerrechtswissenschaft
behauptet hat. Gleichwohl aber steckt in der abgelehnten Anerkennung
absolut wirkender Grundrechte ein richtiger Kern: Unter ihnen finden
sich zum Teil für alle Mitglieder der Staatenfamilie gültige (Universal-)
Völkerrechtssätze, denen sich jeder in die VölkeriLchtsgemeinschaft neu
eintretender Staat, eben weil sie für die ganze Völkerrechtsgemeinschaft
ausnahmslos gelten, unterwerfen muß, auf die er sich aber auch zu
seinen Gunsten berufen darf. Aus der Gleichheit und der durch
Verträge freilich häufig auf ein Minimum reduzierten Unabhängig
keit der Staaten folgt, positiv, daß der Staat, soweit nicht vertrag
liche Bindungen oder Völkergewohnheitsrecht entgegenstehen, auch
nach außen allmächtig ist, negativ, daß jeder Staat einen Angriff auf
die Elemente eines anderen Staates (Staatsgebiet, Staatsgewalt,
Staatsvolk) unterlassen muß, gleichgültig, ob dieser Angriff von dem
Staate selbst, seinen Staatsangehörigen oder von Staatsfremden
von seinem Gebiete aus erfolgt. Völkerrechtswidrig sind daher eben
sowohl Gebietsverletzungen (der Einmarsch der Franzosen in den Main
gau 1920) wie willkürliche Behandlung der Angehörigen anderer
Staaten und auf Lostrennung von fremden Gebietsteilen gerichtete
oder geduldete Bestrebungen, wie z. B. die großserbische Propaganda
gegen Österreich-Ungarn, die den Weltkrieg mit entfesselt hat.
V. Das in der Wissenschaft breit erörterte und von der Staaten
praxis nur zu häufig, wenn es der jeweiligen politischen Konstellation
entsprach, bereitwillig geübte Jnterventionsrecht hat im Völker
rechtssystem keinen Platz:Jntervention,das heißt, d i e v o n W a f f e n -
gewalt begleitete oder von der Drohung mit ihr unterstützte
Einmischung in irgend welche Angelegenheiten eines an
deren Staates ist stets völkerrechtswidrig, a) Dies hat nicht nur der
englische Minister Canning im Jahre 1823. sondern noch klarer der
amerikanische Präsident Monroe in seiner Kongreßbotschaft vom
2. Dezember 1823 zum Ausdruck gebracht. So weit die Monroelehre
(negativ) ein Desinteressement, in der Kongreßbotschaft vom 4. März