Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Die sogenannten Grundrechte 
werden auch noch ein angebliches Selbsterhaltungsrecht, das ins com- 
mercii und andere mehr gerechnet) eingereiht, die, unabänderlich und 
dem Begriff des Völkerrechts immanent, für jeden Staat mit Wirkung 
gegen jeden Staat zu gelten hätten. Es ist das Verdienst Jellineks, 
Triepels, Heilborns und namentlich Cavaglieris, nachgewiesen 
zu haben, daß es sich hier um keine Rechte von der Art handelt, wie sie 
namentlich die naturrechtliche Richtung in der Völkerrechtswissenschaft 
behauptet hat. Gleichwohl aber steckt in der abgelehnten Anerkennung 
absolut wirkender Grundrechte ein richtiger Kern: Unter ihnen finden 
sich zum Teil für alle Mitglieder der Staatenfamilie gültige (Universal-) 
Völkerrechtssätze, denen sich jeder in die VölkeriLchtsgemeinschaft neu 
eintretender Staat, eben weil sie für die ganze Völkerrechtsgemeinschaft 
ausnahmslos gelten, unterwerfen muß, auf die er sich aber auch zu 
seinen Gunsten berufen darf. Aus der Gleichheit und der durch 
Verträge freilich häufig auf ein Minimum reduzierten Unabhängig 
keit der Staaten folgt, positiv, daß der Staat, soweit nicht vertrag 
liche Bindungen oder Völkergewohnheitsrecht entgegenstehen, auch 
nach außen allmächtig ist, negativ, daß jeder Staat einen Angriff auf 
die Elemente eines anderen Staates (Staatsgebiet, Staatsgewalt, 
Staatsvolk) unterlassen muß, gleichgültig, ob dieser Angriff von dem 
Staate selbst, seinen Staatsangehörigen oder von Staatsfremden 
von seinem Gebiete aus erfolgt. Völkerrechtswidrig sind daher eben 
sowohl Gebietsverletzungen (der Einmarsch der Franzosen in den Main 
gau 1920) wie willkürliche Behandlung der Angehörigen anderer 
Staaten und auf Lostrennung von fremden Gebietsteilen gerichtete 
oder geduldete Bestrebungen, wie z. B. die großserbische Propaganda 
gegen Österreich-Ungarn, die den Weltkrieg mit entfesselt hat. 
V. Das in der Wissenschaft breit erörterte und von der Staaten 
praxis nur zu häufig, wenn es der jeweiligen politischen Konstellation 
entsprach, bereitwillig geübte Jnterventionsrecht hat im Völker 
rechtssystem keinen Platz:Jntervention,das heißt, d i e v o n W a f f e n - 
gewalt begleitete oder von der Drohung mit ihr unterstützte 
Einmischung in irgend welche Angelegenheiten eines an 
deren Staates ist stets völkerrechtswidrig, a) Dies hat nicht nur der 
englische Minister Canning im Jahre 1823. sondern noch klarer der 
amerikanische Präsident Monroe in seiner Kongreßbotschaft vom 
2. Dezember 1823 zum Ausdruck gebracht. So weit die Monroelehre 
(negativ) ein Desinteressement, in der Kongreßbotschaft vom 4. März
	        
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