Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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zunächst  mit  dem  Handelsamte  als  besondere  Abteilung  verbunden 1 )
und  nach  dessen  Auflösung  4  Jahre  später  dem  Ministerium  des
Inneren  endgültig  unterstellt  wurde 2 ),  trotzdem  Hoffmann  seinerzeit ­
  in  dem  Bericht  über  das  Protokoll  der  Immediat-Kommission
das  Statistische  Bureau  sich  gedacht  hatte  als  »eine  Behörde,
welche  der  Verwaltung  nahesteht,  ohne  doch  mit  ihr  selbst  beteiligt ­
  zu  sein« 3 ).
Die  Regierung  Preußens  wie  auch  anderer  Länder  stand  eben
damals  viel  zu  sehr  unter  dem  Banne  der  Achenwallschen  Auffassung ­
  der  Statistik,  so  daß  für  sie  die  Statistik  bloße  Zustandskunde
für  die  jeweiligen  Zwecke  des  Staates  war  und  als  oberstes  Prinzip
der  Statistischen  Bureaus  noch  immer  allgemein  der  Sammelzweck
galt.  Selbst  seitens  des  Theorie  wurde  daher  von  ihnen  als  von
»öffentlich  autorisierten  Sammlungen  gesprochen,  die  unter  dem
Namen  statistischer  Bureaus  begründet  worden  seien« 4 ).
Nicht  zum  geringen  Teil  ist  daher  die  subalterne  Stellung
der  Statistik  dadurch  bedingt  gewesen,  daß  sie  noch  nicht  als
System  sich  gefestigt  hatte  mit  eigener  Methode,  also  Wissenschaft
war;  denn  die  Stellung  der  Statistik  zum  Staate  ist  stets  durch
die  Auffassung  der  Statistik  als  Wissenschaft  oder  als  Methode
bedingt  gewesen.  Die  Statistik  als  Selbstzweck  zu  betrachten,
dahin  war  man  damals,  wie  Engel  einst  ausführte 5  б ),  noch  nicht
gelangt,  »obschon  die  Zeit,  in  welcher  es  geschehen  würde«,  wie
er  zu  früh  prophezeite,  »in  nicht  allzu  großer  Ferne  liegen  würde«.
Die  erfreuliche  Entwicklung  der  Statistik  im  letzten  Jahrhundert,
speziell  in  den  letzten  Jahrzehnten  hat  aber,  nicht  zuletzt
durch  den  Fortschritt  der  Städtestatistik,  ihr  eine  Bedeutung  im
Staatsleben  gegeben,  die  sie  nie  zuvor  besessen  hatte  und  die  sie
nunmehr  berechtigt,  gelegentlich  der  preußischen  Verwaltungsreform
ihre  Forderungen  zu  stellen.  Dabei  darf  aber  natürlich  nicht  vergessen ­
  werden,  daß  die  Selbstverwaltung  mit  ihrem  Laienelement,
')  Vgl.  Anlage  IX,  S.  36.
2 )  Vgl.  Anlage  X,  S.  36.
а )  Vgl.  Boeckh,  Die  geschichtliche  Entwicklung  der  amtlichen  Statistik  des
preußischen  Staates.  1863,  S.  44.
4 )  Vgl.  Schlieben,  Ansichten  über  Zweck  und  Einrichtung  statistischer  Sammlungen ­
  oder  Bureaus.  Halle  1830.  Vorerinnerung  S.  III/IV  u.  S.  9,  und  Liechtenstern,
  Über  statistische  Bureaus  usw.,  S.  49,  aber  selbst  Engel  stand  noch  völlig
unter  dieser  Anschauung.  Vgl.  Über  die  Organisation  der  amtlichen  Statistik  mit  besonderer ­
  Beziehung  auf  Preußen.  Zeitschrift  d.  Kgl.  Preußischen  Statistischen  Bureaus
Jahrg.  I,  S.  53.
б )  Die  Statistik  im  Dienste  der  Verwaltung.  S.  A.  S.  I.
            
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