Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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das  sich  oft  mehr  als  Gegner  der  Statistik  erwiesen  hat  als  das
Beamtentum  und  die  Bureaukratie,  die  Statistik  anfänglich  ein
gut  Stück  wieder  zurückgebracht  hat.
Preußen  ist  eine  konstitutionelle  Monarchie.  Die  Staatsform
ist  aber  hinsichtlich  der  Stellung  der  Statistik  in  der  Verwaltung
ganz  gleichgültig,  im  Gegenteil,  es  scheint  vorerst  die  Monarchie
die  Gewähr  der  stetigeren  Entwicklung  eher  zu  geben,  als  das
Parteiregime  der  Republik 1 ).
Für  die  Zwecke  der  Verwaltung  gliedert  sich  der  preußische ­
  Staat  in  Provinzen,  Regierungsbezirke,  Kreise  und  Gemeinden. ­
  Die  dementsprechenden  Behörden  sind  das  Oberpräsidium
für  die  Provinz,  der  Regierungspräsident  oder  die  Regierung  für
den  Regierungsbezirk,  der  Landrat  für  den  Kreis,  der  Gemeindeoder ­
  Ortsvorsteher  für  die  Landgemeinde,  der  Magistrat  bzw.
Bürgermeister  für  die  Stadtgemeinde.  Für  rein  polizeiliche  Zwecke
sind  seit  1872  zudem  die  Amtsbezirke  mit  den  Amtsvorstehern
unter  den  Landräten  zu  erwähnen;  da  sie  aber  fast  bedeutungslos
für  die  Zwecke  der  vorliegenden  Arbeit  sind,  so  sollen  sie  bei  der
Betrachtung  gänzlich  außer  Acht  bleiben.
Oberste  Zentralbehörden  sind  das  Staatsministerium,  der
Staatsrat,  die  9  Einzelministerien:  Ministerium  des  Innern,  der  auswärtigen ­
  Angelegenheiten,  das  Kriegsministerium,  das  Justizministerium, ­
  das  Ministerium  der  geistlichen  und  Unterrichtsangelegenheiten, ­
  das  Finanzministerium,  das  Ministerium  für  Landwirtschaft, ­
  Domänen  und  Forsten,  das  Ministerium  der  öffentlichen
Arbeiten,  das  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe;  ferner  der
evangelische  Oberkirchenrat,  das  Oberverwaltungsgericht,  die  Oberrechnungskammer. ­
  Die  eingangs  erwähnten  oberen,  mittleren  und
unteren  Verwaltungsbehörden  ressortieren  von  dem  Ministerium
des  Innern,  zugleich  mit  dem  Statistischen  Landesamt  und  der
Statistischen  Zentralkommission  usw.
Oberste  und  einzige  Behörde  für  die  Statistik  ist  in  Preußen
das  Kgl.  Preußische  Statistische  Bureau,  seit  1905  unter  der  Bezeichnung ­
  Statistisches  Landesamt.  Die  Statistische  Zentralkommission, ­
  die  1860  nach  dem  Vorbilde  der  belgischen  Zentralkommission ­
  auf  Betreiben  Engels  zum  Zwecke  der  Begutachtung  der
für  die  einzelnen  Zwecke  der  Staatsverwaltung  erforderlichen
*)  Das  läßt  sich  aus  der  überragenden  Stellung  des  Statistischen  Bureaus  in
Preußen  und  der  Entwicklung  der  Statistik  dort  überhaupt  gegenüber  der  z.  B.  in  den
Vereinigten  Staaten  oder  Frankreich  entnehmen.
            
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