Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

26

der  Betätigung,  das  auch  in  mancher  Beziehung  genutzt  worden
ist.  Es  sei  an  die  Fleischbeschau-  und  Trichinenschaustatistik,  an
die  Statistik  der  Säuglingssterblichkeit  einzelner  Kreise  erinnert.
Es  erweist  sich  daher  nur  ein  Weg  als  gangbar  und  das  ist
die  Regelung  der  Statistik  durch  das  Reich.  Eine  wirkliche  Reform ­
  wird  aber,  das  muß  vorausgeschickt  werden,  eine  Revolution
der  Staatsgrundlagen  bedeuten 1 ).  Denn  die  Integrität  der  Statistik
muß  schon  in  der  Verfassung  gewährleistet  werden.  Es  müßte
also  demzufolge  ein  Gesetz  betreffend  die  Statistik  erlassen  werden,
das  einem  Staatsgrundgesetz  gleichkäme  und  mit  besonderen  Garantien ­
  zu  umgeben  wäre 2 ).  Über  das  Deutsche  Reich  müßte  sich  ein
Netz  von  statistischen  Bezirken  erstrecken.  Diese  könnten  zunächst
in  möglichster  Angliederung  an  die  Bundesstaaten,  soweit  diese  eine
eigene  Landesstatistik  haben,  gebildet  werden.  Die  Abgrenzung
der  Bezirke  müßte  unter  wissenschaftlichen  Gesichtspunkten  in  eingehenden ­
  Beratungen,  zu  denen  auch  die  Vertreter  der  Verwaltung
Zutritt  hätten,  erfolgen.  Unter  den  wissenschaftlichen  Gesichtspunkten ­
  wären  an  erster  Stelle  die  bevölkerungswissenschaftlichen,
die  ethnischen,  die  der  Rasse  und  Nationalität  zu  nennen,  dann
die  wirtschaftlichen,  geographischen,  klimatischen  usw.  Diese  Bezirke, ­
  die  dann  weiterhin  nach  unten  zu  gliedern  wären  unter  entsprechender ­
  Berücksichtigung  natürlich  des  jeweiligen  Landescharakters, ­
  würden  Statistische  Ämter  erhalten,  die  unter  voller
Souveränität  der  wissenschaftlichen  Selbständigkeit  von  der  den
Ministerien  koordinierten  Statistischen  Zentralstelle  zu  ressortieren
hätten.
Die  Ausspinnung  dieses  Planes  ist  natürlich  müßig,  es  kann
nur  gesagt  werden,  daß  er  eine  vollständige  Dezentralisation  der
Statistik  und  eine  ganz  andere  Gestaltung  der  Öffentlichkeit
und  der  wissenschaftlichen  Bearbeitung  der  Ergebnisse  bedeuten
würde.  Die  erste  praktische  Folge  wäre  dann,  daß  die  Frage  des
Ausbaues  der  örtlichen  Statistik,  die  eine  Lebensfrage  der  staatlichen ­
  Statistik  ist,  damit  gelöst  wäre.  Die  allgemeine  Erkenntnis
der  Reichsstatistik,  die  wegen  des  Eingehens  auf  die  vielen  Einzelheiten ­
  der  territorialen  Gebiete,  gelinde  ausgedrückt,  eine  sehr
grobe  war,  würde  eine  bessere  und  in  bezug  auf  die  kleinen  Ver*) ­
  Vgl.  meine  Ausführungen  auf  der  2.  Tagung  der  Deutschen  Statistischen  Gesellschaft ­
  zu  Berlin  am  22.  Oktober  1912  in  der  Diskussion  zum  Verhandlungsgegenstand: ­
  Statistik  und  Verwaltung.  Abgedruckt  im  Deutschen  Statistischen  Zentralblatt,
5.  Jahrgang,  1913.  Heft  1,  Beilage.
2 )  Etwas  ähnliches  fordert  neuerdings  Schmid  a.  a.  O.,  S.  244.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.