Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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zur Behandlung der statistischen Angelegenheiten bei den Königlichen Regierungen“, 
welche dem Zirkular-Erlasse vom 22. Februar d. J. (Minist. Bl. S. 51) angeschlossen 
ist, als ein besonders wichtiges Glied in der Reihe der wünschenswerten und not 
wendigen Darstellungen der amtlichen Statistik bezeichnet worden. 
Über die infolge des Reskriptes vom 11. April 1859 eingegangenen kreis 
statistischen Ausarbeitungen ist zuerst in No. 18 der Mitteilungen des statistischen 
Bureaus, Jahrgang 1860, eine Auskunft gegeben, dann in No. 12 der Zeitschrift 
dieser Behörde, Jahrgang 1861, eine ausführliche Darstellung veröffentlicht worden, 
wobei auch die ganze Bedeutung der Aufgabe und die Mittel zur Lösung derselben 
in nähere Erörterung gezogen sind. Beide Aufsätze werden der Aufmerksamkeit 
der Königlichen Regierung und der Landräte empfohlen. 
Die statistische Zentralkommission hat demnächst diese Angelegenheit zum 
Gegenstand ihrer Beratung gemacht und die beigefügte Anleitung für den Inhalt 
und die Form der Kreis-Statistik in Vorschlag gebracht (a). 
Indem ich die Königliche Regierung veranlasse, diesen Leitfaden sämt 
lichen Kreis-Behörden zur Beachtung zuzustellen, begleite ich dessen Anwendung 
mit folgenden Bemerkungen: 
Derselbe ist zunächst nicht in der Weise als bindend anzusehen, daß alle 
bezeichneten Punkte für jeden Kreis in der angedeuteten Art behandelt werden 
müßten. Schon der Wortlaut weist darauf hin, daß bei einem großen Teile der zu 
besprechenden Gegenstände dem Bearbeiter anheimgestellt ist, ob und wie weit er 
auf dieselben eingehen wolle. Auch das Festhalten der gewählten Folge der Gegen 
stände ist nicht durchaus notwendig, und es wird überhaupt nicht beabsichtigt, 
dem selbständigen Schaffen sachkundiger Verwaltungsbeamten hierdurch eine Be 
schränkung aufzuerlegen. Es bezweckt vielmehr diese Anleitung die Darstellung 
der statistischen Verhältnisse des Kreises tunlichst zu erleichtern und gleichzeitig 
darauf hinzuwirken, daß die Vergleichung der Zustände der einzelnen Kreise, und 
überhaupt die Benutzung dieser Nachrichten für weitere, als örtliche Interessen 
ermöglicht werde. 
Es kann ferner nicht die Absicht sein, daß alle drei Jahre die Aufstellung 
einer Kreis-Statistik in dem vollen Umfange der obigen Anleitung erstrebt werde. 
Es handelt sich zunächst allerdings darum, eine Kreis-Statistik mit möglichst er 
schöpfender Ausführlichkeit zu bearbeiten, falls nicht eine dieser Anforderung 
entsprechende statistische Kreisbeschreibung schon aus früherer Zeit vorliegt; 
alsdann wird es aber genügen, wenn im Anschluß an dieselbe regelmäßig nur die 
in den hauptsächlichsten statistischen Verhältnissen eingetretenen Änderungen zur 
Kenntnis der Kreisbewohner gebracht, und umfänglichere Arbeiten dieser Art 
dem nach längeren Zeiträumen sich wieder kundgebenden Bedürfnisse Vorbe 
halten werden. 
Ich verkenne nicht, daß die erste Grundlegung keine leichte und mühelose 
Aufgabe ist, gebe mich jedoch der Erwartung hin, daß die Kreisbehörden den 
großen Nutzen dieser dankbaren Arbeit würdigen und daher gern bereit sein werden, 
sich der damit verknüpften Mühewaltung zu unterziehen. Diese Voraussetzung 
findet sich schon bestätigt durch eine Zahl sehr schätzbarer kreisstatistischer Dar 
stellungen aus den verschiedenen Provinzen des Staats, welche auch im wesent 
lichen das Material für den obigen Leitfaden dargeboten haben. 
Die Königliche Regierung wolle ihrerseits in Erwägung nehmen, auf welche 
Weise die Landräte in der Lösung der gestellten Aufgabe am zweckmäßigsten zu
	        
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