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unterstützen sein werden. Es wird sich der Königlichen Regierung namentlich
empfehlen, Selbst darauf hinzuwirken, daß diejenigen nach Maßgabe der Anleitung
erforderlichen Nachrichten, welche nicht dem Bereiche der Kreisverwaltung, son
dern anderen Verwaltungen angehören, den Landräten zunächst für das Jahr 1861
und dann regelmäßig alle drei Jahre zur Benutzung gestellt werden, und dieserhalb
sowohl an die unter Ihrer Leitung stehenden Dienstzweige die entsprechende Wei
sung zu erlassen, als auch die Gerichts-, Berg-, Steuer-, Post-, Auseinandersetzungs-,
kirchlichen, Provinzial-Schul- usw. Behörden zu requirieren, zu welchem Behufe
noch Exemplare der Anleitung beigefügt werden.
Soweit ferner von den Landräten beantragt wird, daß die Königliche Re
gierung den Entwurf der Darstellung zuvörderst Ihrer Durchlaucht unterwerfe, wolle
Dieselbe sich dem Anträge nicht entziehen.
Damit die Kreis-Statistik ihren vollen Nutzen bringe, ist deren Veröffent
lichung ein wesentliches Bedürfnis. Es wird hierzu entweder das Kreisblatt zu be
nutzen, oder — was vorzugsweise wünschenswert erscheint — ein besonderer Ab
druck zu veranlassen sein. Ich zweifle nicht, daß, insoweit für die eine oder die
andere Art der Veröffentlichung ein Kostenzuschuß aus öffentlichen Mitteln not
wendig wird, die Kreisstände zu dessen Bewilligung bereit sein werden.
Die Königliche Regierung wolle regelmäßig von jedem dieser statistischen
Berichte zwei Exemplare dem Ministerium des Innern und ein Exemplar dem
Königlichen statistischen Bureau einreichen.
Was den Termin für die Fertigstellung der Kreis-Statistiken anlangt, so
liegt es in der Natur der Aufgabe, daß die mit der Sorgfalt und Gründlichkeit der
Arbeit irgend vereinbare Beschleunigung von besonderem Werte ist.
Es darf deshalb erwartet werden, daß die Veröffentlichung der fertig ab
geschlossenen Darstellungen in Zukunft spätestens bis zum Schlüsse des auf die
jedesmalige Volkszählung folgenden Jahres stattfinden wird, und daß daher auch
bald nach diesem Termine die bezüglichen Berichte der Königlichen Regierungen,
unter Beifügung der Kreis-Statistiken, eingehen werden.
Die auf die vorjährige Volkszählung und die diesjährigen statistischen Tabellen
fußenden Darstellungen werden sich zwar, da ihnen eine grundlegende größere Aus
führlichkeit zuteil werden soll, nicht überall bis zu diesem Termine ausführen und
veröffentlichen lassen; ich setze indessen voraus, daß solches spätestens im Anfänge
des künftigen Jahres möglich sein werde, und sehe daher dem diesfälligen Berichte
der Königlichen Regierung jedenfalls bis zum i. Juni kommenden Jahres entgegen.
Die Einhaltung dieses Termines möge um so mehr einen Gegenstand des
besonderen Eifers der Landräte bilden und von der Königlichen Regierung nach
einiger Zeit durch Einziehung einer Auskunft über den Fortschritt der Arbeit ver
folgt werden, als die Staatsregierung darauf Wert legen muß, daß der im Sommer
des nächsten Jahres hier tagende statistische Kongreß diesen wichtigen Fortschritt
in der Entwicklung der Preußischen Statistik vollendet finde.
Schließlich bemerke ich, daß die Anfertigung vollkommen brauchbarer
Kreiskarten, welche nach Maßgabe der infolge des Erlasses vom 7. März d. J. er
statteten Berichte der Königlichen Regierung aufgenommen werden soll, eben
falls zur Förderung der kreisstatistischen Aufgaben beitragen wird.
Berlin, den 27. Juni 1862.
Der Minister des .Innern,
v. J a g o w.