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Umfang des bisher schon steuerpflichtigen, des bisher steuerfreien oder bevorzugten
und des auch künftig steuerfrei bleibenden Landes angegeben. Betrag der Gewerbe
steuer in jedem der drei letzten Jahre unter Angabe der Zahl der Steuerzahlenden
mit Unterscheidung der Abteilung und der Klassen der Steuer, desgleichen mit
Unterscheidung der Gewerbescheine nach der Art des Gewerbebetriebes. Betrag
der Klassensteuer in jedem der drei letzten Jahre, Zahl der Besteuerten und Betrag
der Steuer in den einzelnen Stufen; Bemerkungen über die Regelmäßigkeit des
Einganges. Einkommensteuer (Zahl der Steuerpflichtigen und Steuerbetrag, mit
Unterscheidung der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städte). Bei den direkten
Steuern nicht die Zahlen nach der Veranlagung, sondern die unter Berücksichtigung
der Zu- und Abgänge festgestellten Summen anzugeben. — Aufkommen an indirekten
Staatssteuern aus den letzten drei Jahren (Mahlsteuer und Schlachtsteuer nach den
Tabellen der Steuerbehörden mit Angabe der konsumierten Quanta an Getreide usw.
und an Fleisch, Tabaksteuer, Weinsteuer).
Betrag der in dem Kreise aufkommenden Provinzialabgaben aus den letzten
drei Jahren (einschließlich der Angaben für kommunalständische Verbände) mit
Unterscheidung der Zwecke, zu denen sie erhoben werden (als Tilgung der Pro
vinzialschulden, Erhaltung der Provinzialanstalten, z. B. Landarmenhäuser, Irren-,
Taubstummen-, Blindenanstalten, und Kosten der Provinzial-Landtage) und mit
Angabe des Maßstabes, nach welchem sie geleistet werden (durch Zuschläge zu be
stimmten Staatssteuern, durch besondere Einschätzung usw.).
24. Kreis-Verwaltung und Kreis-Haushalt.
Organisation der Kreis-Vertretung (verhältnismäßige Vertretung der zu
diesem Zwecke gebildeten Stände, eventuell mit Vergleichung der Größe der Grund
besitzungen, der Einwohnerzahl und der Steuerleistungen). Anteil des Kreises
an der Vertretung der größeren Verbände (also auf dem Kommunal-Landtage,
Provinzial-Landtage und im Abgeordnetenhause); Verhältnis der Teilnahme an den
Wahlen der Vertreter der Kreiseinwohner. — Organisation der Kreisverwaltung:
Beamtenpersonal der Kreiskorporation; Kommissare und Kommissionen der Kreis-
Verwaltung. — Kreisvermögen an Immobiliarbesitz (Bezeichnung und Wert des
selben) und Kreisfonds (Betrag und Zweck derselben); Kreisschulden (Bezeichnung
des Zwecks, zu dem sie aufgenommen sind und der Art der Verzinsung und Tilgung).
Kreisausgaben in den letzten drei Jahren nach den örtlich vorkommenden Zwecken
unterschieden (also an Kosten des Kreistages, der Kreisverwaltung inkl. Kreisblatt,
für Spar- und Darlehnskassen, Wohltätigkeit, Armenverwaltung, Arbeitshäuser,
Arrestlokale, Sanitätsanstalten, für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, für
Wegebauten, für militärische Angelegenheiten usw.). — Kreiseinnahmen der letzten
drei Jahre aus dem Kreisvermögen, an Gebühren (Jagdscheingelder usw.), an Kreis
steuern (Bezeichnung, zu welchem Zwecke die Steuern erhoben sind, eventuell
zu welchem besonderen Fonds sie geschlossen sind, und nach welchem Maßstabe sie
eingezogen werden).
25. Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Haushalt.
Bestehende Gemeinde-Verfassungen in dem Kreise; Angabe, welcher Teil
des Kreises sich außerhalb der organisierten Gemeinde-Verbände befindet (Zahl
der Gutsbezirke, Zahl der weder zu einem Gemeinde-Verband noch zu einem Guts
bezirke gehörigen Besitzungen). Veränderungen, welche in den letzten drei Jahren
in den Verhältnissen der Gemeindebezirke eingetreten sind (Ausdehnung von