Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Umfang des bisher schon steuerpflichtigen, des bisher steuerfreien oder bevorzugten 
und des auch künftig steuerfrei bleibenden Landes angegeben. Betrag der Gewerbe 
steuer in jedem der drei letzten Jahre unter Angabe der Zahl der Steuerzahlenden 
mit Unterscheidung der Abteilung und der Klassen der Steuer, desgleichen mit 
Unterscheidung der Gewerbescheine nach der Art des Gewerbebetriebes. Betrag 
der Klassensteuer in jedem der drei letzten Jahre, Zahl der Besteuerten und Betrag 
der Steuer in den einzelnen Stufen; Bemerkungen über die Regelmäßigkeit des 
Einganges. Einkommensteuer (Zahl der Steuerpflichtigen und Steuerbetrag, mit 
Unterscheidung der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Städte). Bei den direkten 
Steuern nicht die Zahlen nach der Veranlagung, sondern die unter Berücksichtigung 
der Zu- und Abgänge festgestellten Summen anzugeben. — Aufkommen an indirekten 
Staatssteuern aus den letzten drei Jahren (Mahlsteuer und Schlachtsteuer nach den 
Tabellen der Steuerbehörden mit Angabe der konsumierten Quanta an Getreide usw. 
und an Fleisch, Tabaksteuer, Weinsteuer). 
Betrag der in dem Kreise aufkommenden Provinzialabgaben aus den letzten 
drei Jahren (einschließlich der Angaben für kommunalständische Verbände) mit 
Unterscheidung der Zwecke, zu denen sie erhoben werden (als Tilgung der Pro 
vinzialschulden, Erhaltung der Provinzialanstalten, z. B. Landarmenhäuser, Irren-, 
Taubstummen-, Blindenanstalten, und Kosten der Provinzial-Landtage) und mit 
Angabe des Maßstabes, nach welchem sie geleistet werden (durch Zuschläge zu be 
stimmten Staatssteuern, durch besondere Einschätzung usw.). 
24. Kreis-Verwaltung und Kreis-Haushalt. 
Organisation der Kreis-Vertretung (verhältnismäßige Vertretung der zu 
diesem Zwecke gebildeten Stände, eventuell mit Vergleichung der Größe der Grund 
besitzungen, der Einwohnerzahl und der Steuerleistungen). Anteil des Kreises 
an der Vertretung der größeren Verbände (also auf dem Kommunal-Landtage, 
Provinzial-Landtage und im Abgeordnetenhause); Verhältnis der Teilnahme an den 
Wahlen der Vertreter der Kreiseinwohner. — Organisation der Kreisverwaltung: 
Beamtenpersonal der Kreiskorporation; Kommissare und Kommissionen der Kreis- 
Verwaltung. — Kreisvermögen an Immobiliarbesitz (Bezeichnung und Wert des 
selben) und Kreisfonds (Betrag und Zweck derselben); Kreisschulden (Bezeichnung 
des Zwecks, zu dem sie aufgenommen sind und der Art der Verzinsung und Tilgung). 
Kreisausgaben in den letzten drei Jahren nach den örtlich vorkommenden Zwecken 
unterschieden (also an Kosten des Kreistages, der Kreisverwaltung inkl. Kreisblatt, 
für Spar- und Darlehnskassen, Wohltätigkeit, Armenverwaltung, Arbeitshäuser, 
Arrestlokale, Sanitätsanstalten, für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, für 
Wegebauten, für militärische Angelegenheiten usw.). — Kreiseinnahmen der letzten 
drei Jahre aus dem Kreisvermögen, an Gebühren (Jagdscheingelder usw.), an Kreis 
steuern (Bezeichnung, zu welchem Zwecke die Steuern erhoben sind, eventuell 
zu welchem besonderen Fonds sie geschlossen sind, und nach welchem Maßstabe sie 
eingezogen werden). 
25. Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Haushalt. 
Bestehende Gemeinde-Verfassungen in dem Kreise; Angabe, welcher Teil 
des Kreises sich außerhalb der organisierten Gemeinde-Verbände befindet (Zahl 
der Gutsbezirke, Zahl der weder zu einem Gemeinde-Verband noch zu einem Guts 
bezirke gehörigen Besitzungen). Veränderungen, welche in den letzten drei Jahren 
in den Verhältnissen der Gemeindebezirke eingetreten sind (Ausdehnung von
	        
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