Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Gemeinde-Verbänden durch Hinzulegung von Besitzungen, Verleihung der Gemeinde- 
Verfassung an ländliche Ortschaften, Abtrennung von Gütern und Gemeinde 
verbänden usw.). 
Städte, Zahl der Gemeindevertreter in derselben, Zahl der Wahlberechtigten 
für die Gemeinde-Vertretung in den drei Abteilungen, Census für die Wahlberechti 
gung in jeder der drei Abteilungen, Teilnahme an den Wahlen. Zahl und Arten 
der städtischen Gemeindebeamten (besoldeter, unbesoldeter). — Stadtgemeinde 
vermögen an Immobiliarbesitz (Landgüter, Forsten, städtische Grundstücke) und 
an Fonds (mit Unterscheidung des Kämmereivermögens und mit Bemerkungen 
hinsichtlich etwa vorhandener bestimmter Klassen von Einwohnern zur Benutzung 
vorbehaltenen Vermögens und der Verwaltung desselben). Stadtgemeinde-Schulden, 
Zwecke, zu welchem sie kontrahiert werden, Verzinsungs- und Tilgungsplan. Aus 
gaben der Stadtgemeinden in den letzten drei Jahren mit Unterscheidung der Zwecke, 
zu welchen die Verwendungen stattfinden (also für allgemeine Administration, 
Unterricht, Kirchen, Sanitätsanstalten, Armenwesen, Wohltätigkeitsanstalten, 
Sparkassen usw., Wegebauten usw., Polizei, Gefängnisse, Militär usw.) und möglichst 
mit Unterscheidung persönlicher und sächlicher Kosteneinnahmen der Stadt 
gemeinden in den letzten drei Jahren aus dem städtischen Vermögen, aus Gefällen 
(Bürgerrechtsgeldern usw.), aus Steuerzuschlägen zu direkten oder indirekten 
Staatssteuern, aus städtischen Steuern (mit Angabe, nach welchen Grundsätzen 
dieselben veranlagt werden) und diesen ähnlichen Naturalleistungen der Gemeinde 
glieder (Betrag derselben in Geld). — 
Für die Kreise der westlichen Provinzen: Haushalt der Bürgermeistereien 
und Ämter mit Unterscheidung der Zwecke der Ausgaben und der Einnahme 
quellen. 
Verfassung der Landgemeinden, Organisation der Gemeindevertretung in 
denselben, Angabe, in welchen Gemeinden eine Vertretung stattfindet, und nach 
welchem Verhältnis in den sonstigen Gemeinden die Stimmberechtigung sich richtet. 
Zustand der Gemeindeverwaltung, Angabe, in welcher Art das Amt des Gemeinde 
vorstandes besetzt wird (Verbindung mit dem Besitze eines Gutes), wie die Ge 
meindekasse verwaltet und kontrolliert wird. — Vermögen der Landgemeinden an 
Immobilien und Fonds; vorhandene Schulden der Landgemeinden, zu welchem 
Zwecke sie aufgenommen sind usw. Jährliche Ausgaben der Landgemeinden mit 
Unterscheidung der Zwecke derselben. Einnahmen der Landgemeinden, aus dem 
Vermögen, aus Gefällen, aus Steuerleistungen der Einwohner der entsprechenden 
Naturalleistungen, Bezeichnung des Maßstabes, nach welchem dieselben erteilt 
und aufgebracht werden. 
Anlage XV. 
Zirkular-Erlaß an sämtliche Königliche Regierungs-Präsidien, die Einrichtung 
eines theoretisch-praktischen Kursus zur Ausbildung in der amtlichen Statistik 
bei dem Königlichen statistischen Bureau betreffend, vom 15. August 1862. 
Ministerial-Blatt für die gesamte innere Verwaltung. No. 8. 23. Jahrg. 
30. September 1862. Seite 257 ff. 
Schon seit mehreren Jahren ist das Bedürfnis empfunden worden, die amt 
liche Statistik des Preußischen Staates auf eine höhere Stufe der Vollkommenheit 
zu heben und namentlich dafür zu sorgen, daß sie alle Zweige der Verwaltung gleich 
mäßig umfasse und sich durch zweckmäßige Erhebung, Sammlung, Zusammen-
	        
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