Full text : Der Wirtschaftskrieg

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3.  Glyzerin;
4.  Ferrochrom;
5.  Hämatiteisen;
6.  Magnetisches  Eisen;
7.  Kautschuk;
8.  Leder  und  unbearbeitete  oder  unvollständig  gegerbte
Häute  mit  Ausschluß  der  fertig  zugerichteten  Häute.
(Deutscher  Reichsanzeiger,  Nr.  23  vom  28.  Jänner  1915.)
Konstantinopel,  9.  März.  Die  Pforte  hat  eine  neue
Kriegskonterbandeliste  aufgestellt,  welche  die  absolute

und  die  relative  Konterbande  genau  bezeichnet.  Lebensmittel ­
  einschließlich  Wein,  Gold  und  Silber  sowie
Papiergeld,  Eisenbahnmaterial,  Telegraphie-,  Telephonie-
  und  Funkentelegraphieapparate,  Stacheldraht,
Naphtha,  Benzin.  Petroleum,  Fernstecher,  Karten,
Kupfer.  Blei.  Magneteisen,  Chromeisen,  Felle  und  Leder
sind  relative  Konterbande.
Jedes  neutrale  Schiff,  welches  durch  falsche  Papiere
Kriegskonterbandeartikel  an  den  Feind  bringen  konnte,
wird  bei  der  Rückkehr  mit  Beschlag  belegt  werden.
(Neues  Wiener  Tagblatt  vom  7.  März  1915.)
            
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