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Anhang.
1. Lohnsätze für Bayern.
2. Tarifvertrag mit dem land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband des
Kreises Bunzlau in Schlesien.
3. Tarifvertrag zwischen der gräflichen Forstverwaltung Kotzenau und dem
Landarbeiter-Verband.
4. Tarif für die Forstarbeiter in den Mecklenburg-Strelitzer Staatsforsten.
5. Neue Vereinbarung in Meiningen.
8. Tarifvertrag für die preußischen Staatsforsten.
7. Holzwerbungstarif für die Oberförsterei des Harzes.
8. Kartellvertrag zwischen denr Landarbeiter-Verband und dem Bauarbeiter-
Verband.
Nach Abschluß der vorliegenden Arbeit wird uns aus Bayern mitgeteilt
daß vom l. Januar 1920 an neue Lohnsätze für die Forstarbeiter in Kraft
treten. Die Sätze, die für die Staatsforstarbeiter gelten, sind folgende:
Ortsklasse
Arbeiter über 20 Jahre
„ von 18—20 Jahren .'....
„ 16 18 „ ......
Arbeiterinnen über 18 Jahre
„ von 16 18 Jahren . .
I
II
III
Mk.
Mk.
Mk.
2,50
2,20
2,00
2,00
1,70
1,50
1,60
1,30
1,20
1,50
1,30
1,20
1,20
1,00
0,90
Diese Sätze bedeuten eine wesentliche Erhöhung der bisher geleisteten
Löhne. Ebenso kommen aus Schlesien Nachrichten, daß dort die Privat-
Waldbesitzer sich nun auch endlich bequemen, mit ihren Arbeitern in Ver
handlung zu treten. Nach einem mehrwöchigen Streik kam ein Tarifvertrag
zwischen dem Deutschen Landarbeiter-Verband und dem Land- und Forstwirt
schaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Bunzlau zustande.
Wir lassen denselben hier folgen.
Lohntarif für die Forstarbeiter des Kreises Bunzlau.
§ 1-
Die Forstarbeiter (Arbeiter und Arbeiterinnen) zerfallen in ständige und
nichtständige. Ständige Forstarbeiter sind solche, die auf Erfordern der Forst
verwaltung zu jeder gewünschten Zeit zu allen vorkommenden Arbeiten zur
Verfügung stehen. Sie müssen 150 bis 200 Arbeitstage im Jahre geleistet
haben. Kann ein Arbeiter zur Arbeit nicht erscheinen, so ist dies rechtzeitig
dem zuständigen Beamten mitzuteilen. Nichtständige Arbeiter sind die, welche
nur vorübergehend beschäftigt sind. Landarbeiter, die als solche angenommen
sind und vorübergehend als Forstarbeiter beschäftigt werden, fallen unter den
Landarbeitertarif.