I,
Die Perioden der gewerblichen Freiheit
und Bindung.
Im Anfang des Mittelalters herrschte in den Städten Gewerbefreiheit.
Sombart 1 ) hat besonderen Nachdruck auf diese Feststellung gelegt und
ihre Bedeutung für die Erklärung der Zunftbewegung hervorgehoben.
Erst allmählich ist die Freiheit zur Ausübung eines Gewerbes durch den
Zunftzwang und andere Beschränkungen aufgehoben worden. Keineswegs
setzt diese Bewegung in allen Gewerben gleichzeitig ein. Im Gegenteil:
sie beginnen in der einen Stadt früher, in der anderen später und auch in
derselben Stadt werden nach und nach einzelne Gewerbe von ihr ergriffen.
Nürnberg und Lübeck gehören z. B. zu den Städten, in denen der Zunft
zwang sich verhältnismäßig spät entwickelte. In Frankfurt a. M. bestand
während des 14. Jahrhunderts bei den Kürschnern, Lohgerbern, Fischern,
Schiffern, Steindeckern, Gärtnern, Webern kein Zunftzwang; erst im
15. Jahrhundert wurde er in diesen Gewerben eingeführt. Die Beispiele
lassen sich leicht vermehren. Auch für die außerdeutschen Länder konnte
Sombart entsprechende Daten beibringen.
Was ist die Ursache, daß man damals die gewerbliche Freiheit aufgab
und einen Zustand der Gebundenheit einführte, der die Selbständigkeit
der einzelnen Zunftmitglieder immer stärker beschnitt ? Die Frage können
wir indirekt beantworten, indem wir zunächst einmal festzustellen ver
suchen, warum vorher volle Gewerbefreiheit möglich gewesen war.
Das Ziel, das sich die mittelalterlichen Handwerker steckten, war
dasselbe, das noch heute allen Erwerbswirtschaften eigen ist, nämlich:
durch wirtschaftliche Tätigkeit für fremden Bedarf den eigenen Lebens
l ) Sombart, Der moderne Kapitalismus 1902 Bd. I S. i32ff.