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fall durch Leerstehen. Bei den kleinsten Wohnungen von einem
Zimmer erreicht er nur den dritter* Teil des Ausfalls durch
Nicht-Zahlung, bei den Wohnungen mit 2—4 Zimmern etwa die
Hälfte, bei jenen mit 5 Zimmern 4/ 5) bei den Wohnungen
mit 6 und mehr Zimmern übertrifft er den Verlust durch Nicht
zahlung. Seine Höhe ist in den einzelnen Wohnungsgrößen
klassen annähernd gleich, sodaß der prozentuale Anteil des Ge
samtverlustes an der Mieteinnahme im wesentlichen mit dem
Verlauf des Anteils für Nicht-Vollzahlung übereinstimmt, d. h.
mit steigender Zimmerzahl der Wohnung abnimmt. Im Durch
schnitt aller Wohnungen beträgt der Verlust durch
Leerstehen rund 23/4, durch Nichtzahlung ö 1 /^, zusam
men also 8o/o der ordentlichen Einnahme für 8 Mo
nate, anders ausgedrückt deren dreizehnten Teil.
Es verlohnt sich nicht, die schon, in der Tabelle deutlich
heraustretenden Erscheinungen durch Zusammenfassung der acht
Wohnungsgrößenklassen in etwa drei oder vier Gruppen noch
schärfer herauszuheben, ergänzend sei hier nur der in der Tabelle
nicht aufgeführte Anteil der Wohnungen ohne Mietausfall
an der Gesamtzahl der Wohnungen beigefügt. Er betrug bei den
Wohnungen mit Zimmern
1 2 3 4 5 6 ? 8 und im
mehr ganzen
o/o
52,1
60,9 61,7 77,3 76,5 83,1
9,3 96,4 63,6
Demnach auch hier eine so gut wie vollkommen regelmäßig
aufsteigende Reihe, deren einzige kleine Unebenheit zweifellos
durch Beschränkung der Berechnung auf die- nur von Nichts
Vollzahlung der Miete betroffenen Wohnungen vollends geglättet
werden könnte.
Tabelle IIIc gilt der Nachweisung des Mietverlustes für
die Geschäftslokale, worunter wir, wie schon erwähnt, für
diesmal reine Geschäftslokale und im Mietpreis mit besonderen
Gewerberäumen untrennbar verbundene Geschäftswohnungen ver
stehen. Für beide ist die Zimmerzahl als principium individua-
tionis ungeeignet, wir haben sie daher nach der Höhe ihres
Mietpreises ebenfalls in acht Gruppen zerlegt. Im Gegensatz
zur soeben besprochenen Tabelle Illb zeigt die hier vorliegende
durchaus kein einheitliches Gefüge. Nur der Anteil der Ge-
schäftslokale ohne Mietausfall an der Gesamtzahl ist mit 61 o/ 0
etwa ebenso hoch wie dort, der relative Ausfall in den einzelnen
Mietpreisgruppen schwankt aber ganz unregelmäßig und ebenso
ist es mit den relativen Verlusten durch Nicht-Vollzahlung, die
in der Wohnungstab eile eine so gleichmäßig mit wachsender
Zimmerzahl absteigende Reihe bildeten. Man wird allerdings im
Auge behalten müssen, daß die Zahl der Geschäftslokale noch
nicht ein Achtel von jener der Wohnungen beträgt, daß also
Unregelmäßigkeiten schon aus diesem Grund erwartet werden
müssen, gleichwohl ist auf solche Art das fast regellose Durch