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Um nun den repräsentativen Stärkegrad unserer Untersuchungsgesamtheit
b 1 beurteilen zu können, wäre zu ermitteln,
wie sich dieselben Grundstücke (Wohnungen usf.) im Jahre
1910 in ihrer Zusammensetzung im Vergleich zur entsprechenden
Zusammensetzung der Gesamtheit aller Grundstücke verhalten
haben. Würden die berechneten Durchschnitte für Teilgesamtheit
und Gesamtgesamtheit von 1910 übereinstimmen, in jedem
Fall also annähernd a : b = b : a = 1 sein, so dürften wir völlig
darüber beruhigt sein, daß auch b 1 als Repräsentant von a 1 gelten
könnte.. Denn diese Folgerung schließt nur die weitere Voraussetzung
ein, daß zwischen a und a 1 einerseits und b und b 1 andererseits
keine erheblichen Unterschiede in der Entwicklung
stattgefunden haben, was für a 1 : a nicht allzuschwer festzustellen
wäre, für b 1 : b sich aber direkt nachweisen ließe. Leider
gestattet aber der Zustand des Erhebungsmaterials von 1910
eine solche Aussonderung der 436 Grundstücke nebst zugehörigen
Wohnungen nicht mehr; weder a* noch b sind also für
uns direkt erreichbar und wir müssen, uns auf die Feststellung
des Verhältnisses b 1 : a beschränken. Mit einer solchen Ersatzrechnung
wird man sich aber auch begnügen dürfen, da — wie
schon erwähnt — die Aenderungen a 1 : a wenn auch zahlenmäßig
nicht genau erfaßbar, so doch ungefähr bekannt sind.
Ein „allgemeines“ Erhebungsmerkmal ist übrigens in unserer
Teiluntersuchung berücksichtigt worden, für das nur die Wohnungszählung
von 1895 bezüglich der Gesamtheit Aufschluß
gibt: das Merkmal des einfachen oder mehrfachen Hausbesitzes
(Frage 1 der Vorderseite des Erhebungsbogens). Die Ausgliederung
der Eigentümer und der Grundstücke nach diesem Merkmal
ergibt folgende Zahlen:
Es besassen
Hauseigen-
also
Häuser
Von den Eigentümern sind
in unserer Statistik vertreten
mit .... Häusern
Zusammen
mit ....
Häusern
Häuser
tümer
1
2
3
4
5
6
1
259
259
259
259
2
69
138
65
4
—
—
—
—
73
3
20
60
19
1
—
—
—
—
21
4
12
48
8
4
—
—
—
—
16
5
7
35
6
1
—
—
—
—
8
6
4
24
4
—
—
—
—
—
4
7
3
21
2
1
—
—
—
—
4
8
4
32
4
—
—
—
—
—
4
9
1
9
—
—
—
1
—
—
4
10
1
10
—
—
1
—
—
—
3
11—15
5
67
4
1
—
—
—
—
6
16—20
5
92
1
2
1
—
1
—
13
mehr als 20
5
145
—
—
2
1
1
1
21
Zusammen
395
940
372
14
4
2
2
1
436
Da die letzte Feststellung der Zahl der von den einzelnen
Hauseigentümern besessenen Wohngrundstücke zwanzig Jahre