Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Öffentlicher Dienst und freie Berufe 43 
vor der Ernennung ein Senatoren- oder Abgeordneten-Mandat 
besitzt, so verliert sie es durch die Annahme eines besoldeten Postens 
und kann es nur im Wege einer Neuwahl wiedererlangen. Un 
vereinbar mit dem öffentlichen Dienste endlich ist jeder Privatdienst, 
Handels- oder Gewerbebetrieb. 
Durch den Antritt des Dienstes übernimmt der Angestellte 
alle mit demselben verbundenen Pflichten und mutz den vorge 
schriebenen Diensteid leisten. Der Eid beinhaltet in der Regel das 
Versprechen, dem Könige treu zu sein, die Verfassung und die 
geltenden Gesetze zu beobachten und gewissenhaft und unparteiisch 
die mit dem übertragenen Dienste verbundenen Pflichten zu er 
füllen. Diese Pflichten umfassen den Gehorsam gegenüber den 
Vorgesetzten, die Wahrung des Amtsgeheimnisses, die Aufrecht 
haltung des dienstlichen Ansehens in und autzer Dienst sowie die 
Leistung der vorgeschriebenen Arbeit, die ihrerseits die An 
wesenheit des Angestellten in seinem Amte erfordert. Demgemätz 
mutz der Angestellte in der Gemeinde des Amtssitzes wohnen und 
darf sie autzer dem Falle eines auswärtigen Dienstes oder eines 
Urlaubs nicht verlassen. Urlaube werden in der Regel alljährlich 
erteilt, und zwar bis zu 10 Tagen vom Amtsvorstande, bis zu 30 Ta 
gen ohne weiteres vom Minister, für längere Dauer nur in außer 
gewöhnlichen Fällen oder auf Grund ärztlicher Zeugnisse. Im 
Falle von Pflichtverletzungen werden die Angestellten zur Ver 
antwortung gezogen und mit Disziplinarstrafen belegt. Diese 
Strafen sind verschieden nach den einzelnen Dienstzweigen, da 
eine einheitliche Disziplinarordnung nicht besteht. In der Regel 
bestehen die Strafen in Rügen, Verweisen, Geldstrafen, in der 
Suspendierung, zeitlichen Autzerdienststellung und Entlassung. Die 
Rüge ist eine mündliche oder schriftliche Mitteilung, welche eine 
Nachlässigkeit oder die mangelhafte Wahrung des Ansehens fest 
stellt, der Verweis eine gleichartige Ausstellung verbunden mit der 
Mahnung, sich zu bessern, und der Androhung schwererer Strafen. 
Er zieht bisweilen den Verlust der Bezüge für höchstens 13 Tage 
nach sich oder wird durch eine gleichhohe Geldstrafe verschärft. 
Die Suspendierung hat die Einstellung des Dienstes durch min 
destens 15 Tage und höchstens 6 Monate zur Folge und ist mit dem 
Verluste der Bezüge während dieses Zeitraumes verbunden. Die 
Autzerdienststellung bedeutet die Entfernung vom Dienste und dis 
Einstellung der Bezüge durch mindestens 2 Jahre, und die Ent 
lassung den endgültigen Verlust der Dienststelle und der Bezüge. 
Rügen und Verweise erteilt der Amtsvorstand, die Suspendierung 
verfügt der Minister und die Entlassung der zur Ernennung Be 
rechtigte. Der Entlassung mutz ein Disziplinarverfahren voran-
	        
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