Object: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 33 
wenn sie auch. eine geringe Zahl ausmachten. Von den ab- 
hängigen Besitzern, denen, die auf fremdem Eigentum saßen, 
erfreuten sich ferner viele persönlich freien Standes. Wenn 
allerdings die Unfreien unter den Bauern die Mehrzahl aus- 
machten, so ist die Unfreiheit inhaltlich, eben seit der fränkischen 
Zeit, begrenzt, die Zahl der besitlosen Unfreien klein, sind die 
Besitzrechte der Unfreien, der abhängigen Personen überhaupt 
im allgemeinen günstig. Und auch darauf wollen wir hinweisen, 
daß der Eintritt in die Abhängigkeit von einem Grundherrn recht 
oft mit Vorteilen verbunden war, dem, der sich abhängig machte, 
mehr Besitz brachte. Die Kirche klagte sogar über die Gewährung 
nachteiliger Leiheverträge seitens der kirchlichen Institute: wer 
ihr etwas gebe, bekomme es zwei- und dreifach zurück. Kirchen- 
gut kam gelegentlich durch Leihevertrag der Kirche abhanden.!) 
Die großen Besitzungen stellen nicht Latifundien dar, die 
mit Sklavenscharen bewirtschaftet werden. Überwiegend wird 
der große Besitz vielmehr durch Übertragung einzelner Güter 
an Bauern gegen die Verpflichtung zur Lieferung von Ab- 
gaben und Leistung von Diensten genutzt, und die Frondienst- 
leistung ist bescheiden, weil eben die Nutzung des Besitzes durch 
Übertragung einzelner Güter an Bauern überwiegt, weil die 
Eigenwirtschaft der großen Besitzer keine beträchtliche Rolle 
spiell. Das System der Herrschaft ist bei dem großen Besitz 
die Grundherrschaft, nicht die Gutsherrschaft, wie sie uns im 
deutschen Osten in den neuern Jahrhunderten begegnet. Wenn 
beide im Gegensatz zu den mit Sklavenscharen bewirtschafteten 
Latifundien stehen, wenn wir bei der Gutsherrschaft des 16.918. 
Jahrhunderts ebenso wie bei der altdeutschen Grundherrschaft 
die abhängigen Leute mit Land ausgestattet finden (im 19. Jahrh. 
ist der Gutsarbeiter im Osten frei und darf darum schon nicht 
mit dem Sklaven der Latifundien verwechselt werden), so wal- 
tet doch zwischen beiden der wichtige Unterschied ob, daß der 
Gutsherr viel Land in eigener Wirtschaft hat, daher viel Fron- 
dienst von den abhängigen Leuten verlangt, deshalb weiter 
!) Dopsch a. a. O. I, S. 190 ff. 
v. Belo w, Wirtschaftsgeschichte 2. Avil.
	        
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