,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
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nicht an, das Subjekt selber als das, in die Subjektbeziehung „Einbe
zogene“ zu erläutern. Das Subjekt ist von primärer Bedeutung
für die Formung der Akte und Erleidungen, mit dem Subjekte steht
und fällt die ganze Subjektbeziehung, mithin es widersinnig wäre, das
Subjekt als das ihr Einbezogene anzusehen. Ohne weiteres aber er
läutert sich das Objekt als das, in die Subjektbeziehung
Einbezogene.
Konstruieren wir die Wendung: „Der Blick des Lesers auf die
Zeilen“, so rollt dies die ganze Subjektbeziehung sprachlich auf. Die
Kohärenz des Aktes gegenüber dem Subjekte ist hier nicht weniger
in der Sprachform markiert als auch die bloße Einbezogenheit des
Objektes. Die Tatsache aber, daß die Formung primär durch den
Bezug auf das Subjekt, nur sekundär durch den Bezug auf das Objekt
bedingt ist, läßt sich an der Konstruktion veranschaulichen: „Der Leser
blickt auf die Zeilen“. Das zu „blickt“ abgewandelte „blicken“ ist
jetzt keineswegs der Ausdruck jener gleichbenannten Erlebung, die hier
ja schon geformt erscheint. Das „blicken“ besagt jetzt vielmehr jenes
„Zeitwort“, das sich abwandelt, um den Akt des „Blickes“ in ver
schiedene Zeiten zu rücken, hier also in die Gegenwart. Es erklärt
sich übrigens selber, daß gerade die unbestimmteste, die Infinitivform
des Zeitwortes, zum Ausdruck der wohl zeithaften, aber noch nicht
weiter geformten Erlebung werden muß. Nun wird jene Aussage be
zeichnenderweise auch dann nicht sinnlos, sobald man das Objekt
unterdrückt: „Der Leser blickt“. Subjekt und Akt vereint, finden
also bereits ihr Auslangen 1 Das Objekt, das sekundär Bedingende,
bleibt hier der anschaulichen Vorstellung überantwortet. Verneint wird
es sozusagen beim „Blick ins Leere“, in welchem extremen Falle jedoch
der „Blick“ selber zum Schemen wird, die Formung, als eine noetische,
gleichsam verkümmert. Wenn uns umgekehrt die Konstruktion „blickt
auf die Zeilen“ so unerträglich mangelhaft erscheint, so bezeugt dies
die primäre Bedeutung des Subjektes für alles noe
tische Formen.
Die Formung des Objektes ist nicht mehr so lapidar einfach
wie jene des Subjektes oder auch des Aktes. Auch das Objekt wird
als eine Relation geformt, jedoch muß eine hievon unabhängige
Formung als Substanz möglich sein. Nicht umsonst ist das
Objekt als das bloß Einbezogene erfaßlich: während sich Subjekt und
Akt in ihrem gegenseitigen Verhältnis erschöpfen, wahrt sich das
Objekt eine relative Selbständigkeit, steht gleichsam innerhalb
und außerhalb der Subjektbeziehung. Es ist das Objekt nicht Substanz
kraft des Aktes, sondern zunächst aus eigenem Rechte Substanz,