Nr. 2785
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Das Ergebnis der Verhandlungen war deshalb
eine neue Vorlage,diedengegenwärtig
bestehenden Züstand aufrechterhal—
teen und dem Einfuhrmonopol unter Verschärfung
der entsprechenden Gesetzesbestimmmung die ver—
fassungsmäßige Unterlage geben soll. Das einzige,
worin die Vorlage eine Abweichung vom gegen—
wärtigen Zustand vorsieht, ist die Schaffung einer
gemischt-wirtschaftlichen Organisation, der die Ge—
schäfte der Getreideverwaltung an Stelle der bestehen—
behördlichen Organisation übertragen werden
soll.
1. Die vorgeschlagene künftige Regelung.
Die nach Beschluß des Bundesrats und des
Ständerates der Volksabstimmung demnächst zu
unterbreitende Gesetzesvorlage sieht eine
neue Verfassungsbestimmung mit folgendem Wort—
ladut vor:
Art. 23. Der Bund trifft Maßnahmen zur
Sicherstellung der Brotversorgung des Landes und
zur Förderung des einheimischen Getreidebaues.
Auf dem Wege der Gesetzgebung kann dem Bunde
das Recht zur ausschließlichen Einfuhr von Brot—
getreide und dessen Mahlproduktion unter Be—
achtung der nachstehenden Grundsätze übertragen
werden:
v) Die Verkaufspreise des Getreides sind so tief
als möglich, jedoch so festzusetzen, daß der Ein—
kaufspreis des ausländischen und inländischen
Getreides, die Verzinsung des Betriebskapitals
und die Kosten gedeckt werden. Dabei sind
die Gebirgsgegenden im Sinne einer Aus—
gleichung der Mehlpreise besonders zu berück—
sichtigen. Vorbehaltlich der Anlage von Re—
serven zum Zwecke des Preisausgleichs soll
kein Gewinn erzielt werden.
Die Einkaufspreise für inländisches Getreide
iind so zu bemessen, daß der Anbau von Ge—
treide im Lande ermöglicht wird.
Die Durchführung wird einer unter der Auf—
sicht des Bundes stehenden Genossenschaft ge—
meinnützigen Charakters übertragen, an
welcher sich private Wirtschaftsorganisationen
beteiligen und welcher neben dem Bunde auch
Kantone beitreten können. Das Näbere wird
durch das Gesetz bestimmt.
Die Gegner der Vorlage haben dieser einen Ini—
riativantrag gegenübergeftelll. Unter der Führung
namhafter Wirischaftepolitiker soll mit diesem An—
trag der Versuch gemacht werden, im Wege der
Volksabstimmung ein Gesetz durchzubringen, das
vom Monopol absieht und dennoch dem Bund die
pflicht auferlegt, für angemessene Getreidevorräte
zu sorgen und den inländischen Getreidebau durch
Aufkauf des im Inland erzeugten Getreides zu
einem UÜberpreis zu heben. Der Aufruf an das
Schweizer Volk, mit dem der Initiativantrag ver—
breitet wird, geht auf die Verfassungsgrundlage zu—
rück und beiont, daß die Einführung des Monopols
seinerzeit wohl kraft der außerordentlichen Voll—
nachten erfolgen konnte, daß aber die Beibehaltung
es Monopols der rechtlichen Grundlage entbehre.
die Erfahrung der Kriegszeit zeige die Notwendig—
eit, ständige Getreidevorräte im Inlande zu unter—
valten und den einheimischen Getreidebau als natür—
iche Brotreserve mit Staatshilfe zu fördern; dazu
edürfe es aber nicht des Monopols. Beiden
zwecken werde durch die monopolfreie Lösung ge—
zient. Die Verfechter des Initiativantrages be—
ufen sich darauf, daß im Jahre 1924 der Bundes—
rat selbst mit Billigung der Landwirtschaft die
nonopolfreie Lösung als im Interesse des Landes
iegend erachtet hat.
. Betriebsergebnisse des Monopols von 1914 bis
einschließlich 1921.
Das Getreidehandelsmonopol in der Schweiz war
ur Zeit seiner Einführung in der Kriegszeit und
nden Übergangsjahren nach dem Krieg nicht eigent—
ich eine Maßnahme zur Preisstabilisierung des Ge—
reides. Wie bei den zu gleicher Zeit in Deutsch—
and ins Leben gerufenen Einrichtungen war der
zweck in erster Linie die Sicherstellung der Brot—
ersorgung des Landes. In der Durchführung er⸗
ab sich allerdings in gewissem Umfange eine Stabi—
isierung der Brotpreise. In der Zeit von 1914 bis
um 31. Dezember 1921 wurden zudem im Inter—
sse der Allgemeinheit bewußt und freiwillig große
VDeehrausgaben und Verluste zu Lasten der Bundes—
asse übernommen. Die durchschnittlichen Abgabe—
»reise der Getreideverwaltung standen von 1914 bis
inschließlich 1921 unter den durchschnittlichen Ein—
tandspreisen für ausländischen Weizen. Unter Ver—
neidung jeder Konjunkturausnutzung hat der Bund
ndieser Zeit das Getreide nie teurer als zu 64 Fr.
ür 100 kg Weizgen frei Empfangsstation abgegeben,
vährend die Preise für minderwertige Ersatzmehle
im freien Verkehr zeitweise bis zum Mehrfachen
»ieses Betrages stiegen. In das Jahr 10921 fielen
ann die außerordentlichen Preisstürze für Getreide.
Die Marktpreise sanken in diesem Jahr um etwa
26 Fr. für 100 kg. Im gleichen Zeitraum setzte
zie Getreideverwaltung ihre Verkaufepreise um
»4 Fr. für 100 kg Weigen zurück, eine Belastung,
zie sich in Form höherer Verkaufspreise noch im
dahre 1922 auswirkte. Die vom Staate für die
zrotgetreidewirtschaft in den Jahren 1914 bis ein—
chließlich 1921 geleisteten Zuschüsse beliefen sich im
janzen auf 181 334 000 Fr. Nicht inbegriffen sind
n dieser Summe die Bundesbeiträge an die Kantone
ür die Abgabe von verbilligtem Brot an Bedürftige.
Vom 1. September 1914 bis 31. Dezember 1916
sat die Getreideverwaltung den Weizenpreis wäh—
end 22 Monaten um durchschnittlich 5,50 Fr. für
00 kg unter dem mittleren Marktpreis verkauft.
dagegen verkaufte sie während 6 Monaten um
nurchschnittlich 2,.55 Fr. über dem Marktpreis. Das
janze Jahr 1917 hindurch wurde im Durchschnitt
3,27 Ir. für 100 kg unter dem Marktpreis ver—
auft. Seit Ende 1917 kann von einem Marktpreise
icht mehr gesprochen werden. Der Vergleich
wischen den Einstandspreisen und den Abgabe—
reisen für eingeführten Weizen und Mehle ergibt
olgendes Bild: Getreide und Mehl wurden in den