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Vor allem aber darf doch nicht übersehen werden — was schon
die ältere Forschung, in Deutschland G. Waitz und Inama-Sternegg
richtig betont haben — daß dieses Capitulare de villis nur für jenen
Teil der königlichen Güter bestimmt war, welche die Natural-
verpflegung des königlichen Hofes zu besorgen hatten (königliche
Tafelgüter).
Diese standen im Eigenbetriebe und haben ihrer Bestimmung
gemäß überwiegend Naturalwirtschaft betrieben. Aber selbst hier
treten Zeichen geldwirtschaftlicher Gebarung doch auf. Ich erinnere
nur daran, daß die Überschußproduktion, welche für die Unter-
haltung des königlichen Hofes nicht aufgebraucht wurde, an Ort
und Stelle verkauft werden sollte**).
Gerade die neueren Forschungen haben erkennen lassen, daß
nicht nur auf der Grundherrschaft des Königs, sondern auch jener
der geistlichen und weltlichen Großen der Eigenbaubetrieb zurück-
ging und immer mehr zu Lehen, Pacht und Zins an die Hinter-
sassen ausgetan wurde?), daß freie Erbleihen schon damals vor-
kamen und Geldzinse keineswegs mehr selten waren**). Auch die
großen Kolonisationen im Süden und Osten des Reiches verdienen
da Beachtung*?). Damit ist aber auch zugleich erwiesen, daß die
Naturalwirtschaft eher im Rückgang begriffen war, was der Hypo-
these widerspricht, es hätte ein Rückfall aus der Geldwirtschaft in
die Naturalwirtschaft stattgefunden.
Endlich sind auch die Nachrichten über die Zurückweisung von
Münzgeld nicht im Sinne einer Abneigung des Volkes gegen den
Geldgebrauch überhaupt aufzufassen, wie einzelne ältere Forscher
wollten, sondern beziehen sich auf die Annahmeverweigerung
falscher oder minderwertiger Gepräge?). Tatsächlich sind also
gerade diese Zeugnisse umgekehrt eher ein Beweis dafür, wie sehr
der Geldgebrauch schon vorgedrungen war, ja, daß er allgemein
verbreitet gewesen sein muß.
Das dritte Beispiel eines Rückfalles in die Naturalwirtschaft
soll die zweite Hälfte (der Ausgang) des 16. Jahrhunderts sein. Als
19) Vgl. Capit. de villis, bes. c. 33, dazu auch c. 8 u. $$5-
20) Vgl. die Nachweise an der Hand der Spezialliteratur und Quellen
selbst in m. „Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit“ 1, 171 ff.
2) Ebda. 27, 268 ff.
2) Ebda. ı, 174 ff.
2) Ebda. 22, 316.