Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

24.7 
Vor allem aber darf doch nicht übersehen werden — was schon 
die ältere Forschung, in Deutschland G. Waitz und Inama-Sternegg 
richtig betont haben — daß dieses Capitulare de villis nur für jenen 
Teil der königlichen Güter bestimmt war, welche die Natural- 
verpflegung des königlichen Hofes zu besorgen hatten (königliche 
Tafelgüter). 
Diese standen im Eigenbetriebe und haben ihrer Bestimmung 
gemäß überwiegend Naturalwirtschaft betrieben. Aber selbst hier 
treten Zeichen geldwirtschaftlicher Gebarung doch auf. Ich erinnere 
nur daran, daß die Überschußproduktion, welche für die Unter- 
haltung des königlichen Hofes nicht aufgebraucht wurde, an Ort 
und Stelle verkauft werden sollte**). 
Gerade die neueren Forschungen haben erkennen lassen, daß 
nicht nur auf der Grundherrschaft des Königs, sondern auch jener 
der geistlichen und weltlichen Großen der Eigenbaubetrieb zurück- 
ging und immer mehr zu Lehen, Pacht und Zins an die Hinter- 
sassen ausgetan wurde?), daß freie Erbleihen schon damals vor- 
kamen und Geldzinse keineswegs mehr selten waren**). Auch die 
großen Kolonisationen im Süden und Osten des Reiches verdienen 
da Beachtung*?). Damit ist aber auch zugleich erwiesen, daß die 
Naturalwirtschaft eher im Rückgang begriffen war, was der Hypo- 
these widerspricht, es hätte ein Rückfall aus der Geldwirtschaft in 
die Naturalwirtschaft stattgefunden. 
Endlich sind auch die Nachrichten über die Zurückweisung von 
Münzgeld nicht im Sinne einer Abneigung des Volkes gegen den 
Geldgebrauch überhaupt aufzufassen, wie einzelne ältere Forscher 
wollten, sondern beziehen sich auf die Annahmeverweigerung 
falscher oder minderwertiger Gepräge?). Tatsächlich sind also 
gerade diese Zeugnisse umgekehrt eher ein Beweis dafür, wie sehr 
der Geldgebrauch schon vorgedrungen war, ja, daß er allgemein 
verbreitet gewesen sein muß. 
Das dritte Beispiel eines Rückfalles in die Naturalwirtschaft 
soll die zweite Hälfte (der Ausgang) des 16. Jahrhunderts sein. Als 
19) Vgl. Capit. de villis, bes. c. 33, dazu auch c. 8 u. $$5- 
20) Vgl. die Nachweise an der Hand der Spezialliteratur und Quellen 
selbst in m. „Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit“ 1, 171 ff. 
2) Ebda. 27, 268 ff. 
2) Ebda. ı, 174 ff. 
2) Ebda. 22, 316.
	        
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