Das heißt nun keineswegs, daß der Verteidiger für den Angeklagten
die Ablegung eines politischen Glaubensbekenntnisses übernimmt,
das muß vielmehr dem Angeklagten vorbehalten bleiben. Dem Ver-
teidiger liegt es aber ob, die politische Einstellung und die daraus
entsprungene Handlung des Beklagten im Hinblick auf die gesetz-
lichen Bestimmungen zu untersuchen, Vergleiche in bezug auf gleiche
Straftaten von Angeklagten rechtsgerichteter Organisationen; wie die
diesbezüglich gefällten Urteile heranzuziehen usw. usw. Ich kann im
Rahmen dieses Berichtes nicht auf weitere Einzelheiten bei der
Organisierung der Verteidigung eingehen, Es wird jedem klar sein,
daß kein Schema aufgestellt werden kann, weil gerade bei der Organi-
sierung der Verteidigung die vielen örtlichen Umstände usw. mit in
Betracht gezogen werden müssen, Nur eines muß meines Dafür-
haltens unbedingt beachtet werden: politische Prozesse müssen als
politische Prozesse behandelt werden, Wer da glaubt, mit besonders
feinen Finessen und Tüfteleien um die Sache herumzukommen, irrt
sich, wie die Praxis bei uns zeigt. Bei solchen großen Prozessen muß
man den Stier bei den Hörnern fassen. Das ist schon deshalb not-
wendig, um der. Oeffentlichkeit zu zeigen, was gespielt wird und was
vorgeht, Die bürgerliche Oeffentlichkeit hat eine große Anzahl von
Persönlichkeiten, die sagen: das machen wir nicht mit, wir sind an-
ständige Leute, wir verlangen eine gute Justiz. Wenn man ihnen z. B.
mitteilt, ein Buch ist beschlagnahmt worden, dann mobilisiert man
sie, sie ergreifen öffentlich das Wort. Im Falle des Schauspielers
Gärtner haben wir zum erstenmal den Versuch gemacht, Es war ein
Fall, der auch die bürgerliche Oeffentlichkeit interessierte. Es han-
delte sich hier nicht um Sprengstoff oder ähnliches, sondern um Kunst,
So hat sich z. B. der Präsident der Bühnengenossenschaft für diesen
Fall begeistert und ist ohne Vorladung nach Leipzig gefahren. Er
wollte sich als Sachverständiger zum Wort melden, aber er wurde
nicht zugelassen. In der Erregung über die Art der Verhandlung und
das. Urteil bildete er ein Komitee aller rein bürgerlichen. Organi-
sationen der Kunst und Literatur, Beinahe 20 Vereinigungen waren
in diesem Komitee vertreten, das eine öffentliche Protestversammlung
veranstaltet hat, Hierbei hat das Reichsgericht zum erstenmal er-
fahren, daß die intellektuellen Bürgerlichen nicht einverstanden sind
Mmit.dieser Justiz,
Auch im Fall Rau haben namhafte Personen, wie Heinrich Mann,
Maximilian Harden, Thomas Mann und verschiedene andere einen
Protest erlassen. Dieser ist dem Justizminister eingereicht worden
mit einem Gesuch, in dem gesagt wird: die Justiz steht nicht mit der
öffentlichen Meinung im Einklang, es wird deshalb gebeten, das Urteil
aufzuheben. Es wurde durch die in der Oeffentlichkeit sich zeigende
Unruhe erreicht, daß das, Reichsgericht vorsichtiger geworden ist.
Die Klagen gegen Bertha Lask, Kurt Klaeber und andere Verfasser
sind nicht erhoben worden nach den Protesten gegen die Urteile in
den Buchhändlerprozessen.
Der Schriftsteller und Dichter Johannes R, Becher wurde ver-
haftet im August 1925. Erst jetzt ist der Prozeß Becher in Gang
gesetzt ‚worden, aber nur auf Drängen des Angeklagten und seines
Verteidigers, Diese verlangen, daß die Justizangriffe gegen die Lite-
ratur in der Oeffentlichkeit durch die Verhandlung bekanntgegeben
werden,
in