ist aber keineswegs der Fall. Die Form der Actiengesell-
schaft wirkt der Tendenz: Centralisation der Vermögen
durch Centralisation der Betriebe in sehr bedeutendem
Masse entgegen. Sie erlaubt eine weitgehende Spaltung
schon concentrierter Capitale und macht Aneignung von
Capitulen durch einzelne Magnaten zum Zwecke der Con-
centrierung gewerblicher Unternehmen überflüssig.“*)
Wir wollen nicht bestreiten, dass diese Bemerkungen
ein Körnchen Wahrheit enthalten. Aber es würde ein
grober Irrtum sein, diese beiden Erscheinungen: Concen
tration des Eigentums und Concentration der Production
zu identificieren.
Das Eigentum an Grund und Boden z. B. kann sich
concentrieren, während der Betrieb zersplittert wird.
Andernteils bedeutet die Schaffung grosser Unternehmun
gen in der Form von Actiengesellschaften an sich noch
nicht, dass die Vermögensconcentration mit der Concen
tration der Productionsmittel gleichen Schritt hält; aber
noch weniger darf man daraus, wie Bernstein vielfach
zu thun scheint, schliessen, dass die Centralisation der
Capitale in der Form der Actiengesellschaften Hand in
Hand geht mit einer Vermögensdecentralisation in der
Form von Actien und Obligationen.
In seiner Antwort auf Bernstein zeigt im Gegenteil
Karl Kautsky sehr klar, dass die zur Unterstützung dieser
Vermutung herangezogenen Gründe entweder ohne Be
weiskraft oder direct irrig sind.**)
Dass die Entwickelung der Grossproduction die abso
lute Zahl der Capitalisten, die ein arbeitsloses Einkommen
gemessen, vergrössert, ist unbestreitbar; aber zu gleicher
Zeit vermehrt sich die Zahl der Proletarier in viel grösserem
Massstabe, und diese doppelte Bewegung geschieht auf
*) Bernstein: Die Voraussetzungen des Socialismus,
Pag. 47-
**) Kautsky: Bernstein und das socialdemokratische Pro
gramm, pag. 80 ff.