Metadata: Gesellschaftslehre

220 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
erblickt wird und. so sowohl hüben wie drüben jeder persönliche Vorfall 
gerne als eine Gruppenangelegenheit aufgefaßt wird. Dagegen ist im 
innern Leben auch hier genug Spielraum für persönliche Angelegenheiten. 
Namentlich das persönliche Selbstgefühl und der Kampfinstinkt sorgen 
für Abheben und Reibung. Ferner ist, wie schon erwähnt, die rein leib- 
liche Sphäre ausgeschlossen, während die wirtschaftliche Tätigkeit sowohl 
in persönlicher wie in gemeinschaftlicher Form betrieben werden kann. 
Es kann jedenfalls gar nicht genug betont werden angesichts gewisser 
populärer Vorstellungen, daß es kein Gemeinschaftsleben gibt, bei dem 
lie Beteiligten ein Leib und eine Seele wären. In Gemeinschaft 
stehen bedeutet nicht soviel wie mit Haut und Haaren eins sein. Immer 
bleiben für den Einzelnen persönliche Angelegenheiten übrig, denen die 
übrigen entweder kühl oder sogar in Spannung gegenüber stehen, oder 
bei denen verschiedene Gruppenmitglieder untereinander in einer solchen 
Spannung oder in einem kühlen Rechtsverhältnis stehen. Wenn man z. B. 
heute von der sogenannten Werkgemeinschaft vielfach eine völlige Über- 
windung der Klassengegensäße erwartet, so übersieht man dabei die eben 
betonte Tatsache. Man übersieht, daß eine Gemeinschaft, die sich auf 
ein objektives Gebilde wie das Werk bezieht, Spannungen und Gegen- 
säße zwischen den Beteiligten auf anderen Gebieten ihres Lebens ihrem 
Wesen nach durchaus nicht auszuschließen braucht. In Wirklichkeit würde 
das in dem herangezogenen Beispiel um so weniger der Fall sein, als die 
Träger dieser Gegensäße nicht die jeweiligen Angehörigen des einzel- 
nen Werkes, sondern viel umfassendere Teilgruppen sind, die die Betei- 
ligten ebensogut in ihrem besonderen Zusammenhang bestimmen, wie es 
aäine Werkgemeinschaft in dem ihrigen tun könnte. 
Der Umfang der gemeinschaftlichen Angelegenheiten kann bei verschiedenen 
Gruppen in weitem Maße schwanken. Man vergleiche unter diesem Gesichtspunkt z. B. 
:inen Männerbund, ein Kollegium und einen wissenschaftlichen Verein. Eine Art der 
Zemeinschaften besigt in dieser Hinsicht den größten Umfang. Wir können sie im An- 
;chluß an den üblichen Sprachgebrauch als Lebensgemeinschaft bezeichnen. 
Die Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich des Gemeinschaftsbezirkes relativ allseitig, wäh- 
„end die übrigen Gemeinschaften, die wir etwa als Zweck- und Gefühlsgemeinschaften 
lem ersten Typus gegenüber stellen können, in dieser Beziehung mehr oder weniger 
»inseitig sind. Zugleich ist es der Lebensgemeinschaft eigen, daß ihre Mitglieder durch 
»in tägliches Zusammenleben zusammengehalten werden. Endlich wirkt dieser Typus 
m Zusammenhang mit den beiden eben genannten Eigenschaften im höchsten Maße 
zestaltend auf die einzelnen Mitglieder ein. Man denke an die Bedeutung der Familie 
and des Stammes (oder der Nation) in dieser Beziehung. Außer den eben genannten 
beiden Gruppen gehören zu diesem Typus vor allem noch die Sippen und Lokalgrup- 
pen, ferner die Männerbünde und auf höherer Kulturstufe in abgeschwächtem Maße 
Vereinigungen von starkem Gruppencharakter wie die’ studentischen Verbindungen 
oder die Offizierkorps.
	        
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