Full text: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

25. Die Sanitätskassen. 
U m für die erforderlichen sanitären Einrichtungen, insbe 
sondere für Wasserleitung und Kanalisation, die sämtlich 
schleunige Ausführung heischten, die nötigen Mittel zu 
beschaffen, nahm im Jahre 1900 das Generalgouvernement gemäß 
einem von Dr. Baron S. Goto, dem damaligen Chef der Zivilverwal 
tung, ersonnenen Plane das Prinzip an, Errichtung und Betrieb von 
Markthallen, Schlachthäusern, Fähren usw. nicht länger der privat 
wirtschaftlichen Initiative zu überlassen, sondern als Monopol neu 
zubildenden, zunächst rein lokal gedachten Sanitätskassen zu 
überweisen; die aus den Gebühren eingehenden Beträge sollten 
mit für die sanitären Anlagen verwendet werden. Demgemäß 
wurde von da an die Errichtung von Markthallen usw. durch 
Private nicht mehr zugelassen; diejenigen Betriebe, die schon vor 
handen waren, kauften die Sanitätskassen den Unternehmern nach 
und nach ab. Da aber diese Anlagen die denkbar primitivste Be 
schaffenheit besaßen und fast alle in ärmlichen Schuppen unter 
gebracht waren, so daß sie in hygienischer Hinsicht große Sorge be 
reiteten, wurde es als ein dringendes Bedürfnis empfunden, unver 
züglich Neubauten aufzuführen. Hierzu waren jedoch infolge der zu 
geringen Ausdehnung der Sanitätsbezirke die Mittel allenthalben zu 
gering. Daher wurden Stimmen laut, man solle doch größere Be 
zirke bilden und den Sanitätskassen die Unterdistrikte zugrunde 
legen. Dieser Ansicht schloß sich das Generalgouvernement an, und 
im März 1904 gestattete es auf Ansuchen des Distriktvorstehers von 
Banshoryö die vorgeschlagene Erweiterung der Sanitätskassen 
bezirke. Diese neue Ordnung bestand seit dem Finanzjahr 1905/06. 
Dem Beispiele von Banshoryö folgten fast alle anderen Distrikte. 
Mit den wachsenden Aufgaben wurden jedoch bald auch die neuen 
Bezirke zu klein, und so genehmigte das Generalgouvernement mit 
Rücksicht auf die inzwischen auf allen Gebieten gemachten Fort 
schritte im Jahre 1907 einen Antrag der Distriktbehörde zu Taihoku,
	        
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