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Erstes Buch. Die Begründer.
Platz auf, den die besitzende Klasse einnimmt. Hierin liegt ein
ganz eigentümlicher Zug der physiokratischen Lehre.
Jeden, der das eben beschriebene Tableau nicht mit physio
kratischen Augen, sondern von unserem modernen Standpunkt aus
betrachtet, wird das Dasein dieser Klasse befremden und empören,
dieser Klasse, die ohne irgendwelche Gegenleistung zwei Fünftel des
Volkseinkommens für sich erhebt; und jeder würde annehmen, daß
Quesnay und seine Nachfolger, indem sie das Parasitentum dieser
Klasse so scharf hervorheben, wenn nicht offensichtlich, so doch in
der Tendenz ihrer Werke dem Sozialismus vorarbeiteten. Doch wie
weit waren sie von jedem derartigen Gedanken entfernt! Sie haben
keine Ahnung gehabt, in welche schiefe Lage sie die Grundbesitzer
brachten. Im Gegenteil, sie sind ihnen gegenüber voller Ehrerbietung.
Nicht sie, sondern die Industrie und die Industriearbeiter werden
von ihnen mit dem Ausdruck steril, unproduktiv bedacht! Aus diesen
Großgrundbesitzern machen sie die Grundlage der ganzen natürlichen
Ordnung. Sie umkleiden sie mit einer Art wirtschaftlichen Hohen
priestergewandes ; der Besitzer hat das Amt, den Menschen das Brot
auszuteilen, das Brot des Lebens; nur durch seine Hand werden alle
der Kommunion teilhaftig. Er ist eine göttliche Einrichtung: so
schreiben sie selbst 1 ). Eine derartige anbetende Verehrung bedarf
einer Erklärung.
Anscheinend hätten die Physiokraten doch die von ihnen selbst
ausdrücklich als produktiv bezeichnete Klasse, nämlich die Leiter
der Landwirtschaft, die damals alle Pächter oder Halbscheidpächter
waren, an die erste Stelle setzen müssen! Pächter und Halbscheid
pächter haben aber die Erde nicht gemacht; sie haben sie erst von
dem Besitzer erhalten. Ihm gebührt der Vorrang noch vor der pro
duktiven Klasse, denn er ist, nach Gott, der erste Verteiler allen
Reichtums 2 ).
Es ist überflüssig, besonders auf diese merkwürdige Verirrung
hinzuweisen, auf Grund derer sie den wirklichen Schöpfer der Erde
und ihrer Produkte nicht in dem, der sie bearbeitet, sondern in dem
Müßiggänger sahen. Doch läßt sich dies zunächst gerade aus der
‘) „Es ist unmöglich, das Besitzrecht nicht als eine göttliche Einrichtung an
zuerkennen, die das Mittel ist, auf Grund dessen wir bestimmt sind, als zweite Ur
sache, das große Werk der Schöpfung fortznsetzen und die Absichten seiner Urheber
zu fördern“ (La EiVikRB, S. 618),
„Die Gesellschaftsordnung setzt unbedingt diese dritte Klasse von Bürgern
voraus, die die ersten Vorbereiter und Hüter der Bodenkultur und die verwaltenden
Besitzer des Reinertrags sind“ (Quesnay, S. 186).
2 ) „Unmittelbar unter den Grundbesitzern ist die produktive Klasse, deren
Arbeit die Grundvorschüsse bedingt und von denen sie selbstverständlich abhängt“
(Baudbau, 8. 691).