Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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artigen  Wirkungen  zu  erzeugen,  welche  stets  die  Suspension  der
Peelsakte  begleitet  haben.
Es  ist  gewiß  nicht  rötlich,  ein  solches  System  von  dem  Notenumlauf ­
  auf  sämtliche  täglich  fälligen  Verbindlichkeiten  einer  Notenbank ­
  auszudehnen.  —
Dazu  kommt,  daß  —  wie  die  Geschichte  der  Notenbanken  in
unserm  Jahrhundert  dargethan  hat  —  die  Zeiten  vorüber  sind,  in
welchen  die  Hauptgefahr  für  eine  Notenbank  in  dem  plötzlich  entstehenden ­
  Mißtrauen  des  großen  Publikums  in  die  Sicherheit  der
Banknoten  und  in  dem  „run“  auf  die  Bank  besteht.  Die  großen
Institute,  wie  die  Bank  von  Frankreich,  die  Bank  von  England  und
die  deutsche  Reichsbank  genießen,  solange  ihre  Leitung  der  Kontrolle
der  Öffentlichkeit  unterliegt  und  von  dieser  gutgeheißen  wird,  eines
unverwüstlichen  Vertrauens.  Während  noch  die  Einstellung  der  Barzahlungen, ­
  zu  welcher  die  Bank  von  England  um  die  letzte  Wende
der  Jahrhunderte  genötigt  war,  eine  starke  Entwertung  ihrer  Noten
zur  Folge  hatte,  kam  es  im  Jahre  1870,  als  die  Bank  von  Frankreich
den  gleichen  Schritt  thun  mußte,  nur  zu  einem  ganz  geringen  Disagio ­
  ;  und  doch  war  in:  erstern  Falle  England  unbesiegt,  während  im
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ist,  daß  bei  den  großen  Kreditkrisen,  welche  England  seit  1847  durchzumachen ­
  hatte,  die  Befürchtung,  die  Bank  von  England  werde  ihre
Noten  nicht  mehr  ein  lösen  können,  gar  keine  Rolle  spielte,  sondern
nur  die  Befürchtung,  sie  werde  infolge  der  Peelsakte  keine  Noten
mehr  ausgeben  können.  Es  kam  wiederholt  zu  einem  „run"  auf
die  Bank,  aber  zu  einem  „run"  in  anderem  Sinn:  man  wollte  nicht
Noten  zur  Einlösung,  sondern  Wechsel  zur  Diskontierung  präsentieren,
denn  man  fürchtete  den  Augenblick  der  Erschöpfung  der  „Notenreserve",
den  Augenblick,  in  welchem  die  Bank  von  England  keine  Note  mehr
ausgeben  und  infolgedessen  keinen  Wechsel  mehr  würde  diskontieren
können.  Bei  diesen  Krisen  hat  es  sich  deutlich  gezeigt,  daß  die  Klippe
für  die  Notenbanken  nicht  mehr  so  sehr  in  den  plötzlichen  Ansprüchen
auf  Noteneinlösung  besteht,  als  vielmehr  in  der  Beschränkung  ihrer
Elasticität  in  kritischen  Zeiten,  wie  sie  durch  gesetzliche  Minimalvorschriften ­
  für  die  Bardeckung  des  Notenumlaufs  dargestellt  wird.
Wenn  die  Gesetzgebung  dieser  Entwickelung  Rechnung  tragen  will,
dann  ist  es  ihre  Aufgabe,  den  großen  Centralnotenbanken  für  kritische
geilen  eine  1,108%#  große  SBeme8im8ëfreiG(nt  QeiwWelßen.  Bie
Ausdehnung  der  Drittelsdeckung  oder  irgend  einer  andern  Minimal-
            
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