Full text : Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

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elendere  Wirkungen  zeitigen  können.  Er  wird  also  einer  solchen  Preispolitik ­
  zugänglicher  sein  als  die  Privatbetriebe  und  ganz  besonders  dann,
wenn  eine  den  Kartellen  ungünstige  Parlamentskonstellation  einen  Druck
ausübt.  Nur  als  Unus  inter  pares  sollte  der  Staat  an  der  Preisfestsetzung
des  Kartells  mitwirken,  wobei  er  auch  vermeidet,  daß  sich  die  Klagen
speziell  gegen  ihn  richten.
Nicht  wesentlich  günstiger  steht  es  mit  der  Möglichkeit,  indirekt
auf  die  Preisbildung  einzuwirken.  Da  die  Kartelle  und  Trusts  die  Konkurrenz ­
  gänzlich  auszuschalten  suchen,  liegt  es  nahe,  ihre  Preispolitik
durch  Verstärkung  des  Angebotes  zu  durchkreuzen.  Durch  Zollherabsetzung ­
  oder  Zollaufhebung  soll  die  Konkurrenz  vom  Auslande  herangelockt ­
  werden;  durch  Einführung  eines  Ausfuhrzolles  soll  die  Verschleuderung ­
  nach  dem  Ausland  verhindert,  also  ein  größeres  Angebot  zu  niedrigen
Preisen  im  Inlande  erzwungen  werden.  Der  zollfreie  Veredlungsverkehr
soll  durch  Erlaß  des  Zolles  die  Einfuhr  billiger  Rohstoffe  und  Zwischenprodukte ­
  aus  dem  Auslande  für  jene  Produkte,  die  für  die  Ausfuhr  bestimmt ­
  sind,  ermöglichen,  um  auf  diesem  Wege  die  inländischen  Weiterverarbeiter ­
  auf  gleiche  Stufe  mit  den  ausländischen  zu  stellen.  Einem
ähnlichen  Zwecke  dienen  die  Einfuhrscheine.  Sie  werden  beim  Export
ausgehändigt  und  erlauben,  die  gleiche  Menge  Rohstoffe  zollfrei  einzuführen, ­
  die  in  den  ausgeführten  Waren  enthalten  ist.  Die  Wirkung  dieses
Mittels  hängt  wesentlich  davon  ab,  ob  die  Aushändigung  der  Ausfuhrscheine ­
  an  die  Ausfuhr  ganz  bestimmter  Waren  geknüpft  ist.  Würden
■■Ua-6  z.  B.  für  sämtliche  emgeführten  Eisenwaren  Einfuhrscheine  auf  Roheisen
bewilligt,  so  würde  diese  Maßregel  einer  Aufhebung  des  Roheisenzolles
nahezu  gleich  kommen.  Wird  dagegen  auf  Grund  einer  Ausfuhr  von
Eisenblechen  ein  Einfuhrschein  über  eine  entsprechende  Menge  Halbzeug, ­
  nämlich  Platinen  oder  Brammen,  ausgestellt,  so  ist  die  Wirkung
der  Einfuhrscheine  der  des  zollfreien  Veredlungsverkehres  gleich  zu  setzen.
Durch  Änderung  der  Zollpolitik  sollen  die  Monopole  zu  einer  angemessenen ­
  Preispolitik  gezwungen  werden.  Geht  die  Wirkung  über  dieses
Ziel  hinaus,  führt  sie  zur  Sprengung  des  Kartells  —  die  Existenz  des
Trusts  wird  durch  solche  Maßnahmen  nicht  so  leicht  vernichtet  —  dann
ist  durch  diese  Zollpolitik  eine  Preisgestaltung  zum  Nutzen  der  Abnehmer,
der  Weiterverarbeiter  und  letzten  Konsumenten  erzwungen,  aber  zum
Nachteil  der  Anbieter.  Gesunde  Marktverhältnisse  sind  nicht  erreicht;
im  Gegenteil:  kommt  das  Kartell  nicht  wieder  zustande,  so  ist  ein  dauernder ­
  Nachteil  die  Folge  eines  Eingriffes,  der  einen  vorübergehenden  Nachteil ­
  beseitigen  sollte.  In  der  Regel  wird  sich  die  Preispolitik  eines  Kartells ­
  im  Auf  und  Ab  des  Wirtschaftslebens  nur  zeitweise  als  unangemessen ­
  erweisen.  Zur  Bekämpfung  dieser  gelegentlichen  und  zeitweisen
            
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